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ALLRIS - Auszug

24.09.2019 - 11 Überprüfung der Benutzungsgebühren für den offe...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss:
 

1. Die Gebühr für die Ferienbetreuung wird wie folgt angehoben:

Anlage I

 

Zu § 7 der Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Offene Ganztagsschule an der Johannes-Schwennesen-Schule

 

Gültigkeit: ab dem 01.10.2019

A.

Für die Benutzung der Offenen Ganztagsschule ist für jede Schülerin und jeden Schüler eine monatliche Gebühr in folgender Höhe zu zahlen:

 

Betreuungszeiten

Benutzungsgebühr pro Tag in der Woche im Monat

Unterrichtsschluss – 14:30 Uhr

15,00 €

14:30 Uhr – 16:00 Uhr

15,00 €

Unterrichtsschluss – 16:00 Uhr

28,00 €

Spätdienst 16:00 – 17:00 Uhr

6,00 €

 

B.

Für die Teilnahme am Ferienprogramm der Offenen Ganztagsschule ist für jeden Schüler und jede Schülerin eine Gebühr in folgender Höhe zu entrichten:

Betreuungszeiten

 

Gebührensatz nach § 6 Abs. 3 Buchst. a):

08:00 Uhr- 16:00 Uhr

(Laufzeit: bis zum Ende des Schuljahres)

8,00 € pro gebuchter Ferienwochentag im Monat

 

Gebührensatz nach § 6 Abs. 3 Buchst. b):

08:00 Uhr- 16:00 Uhr

20,00 € pro gebuchten Ferientag

Gebührensatz für den Spätdienst

16:00 Uhr- 17:00 Uhr

10,00 € pro gebuchter Ferienwochentag

 

2. Die Richtlinien der Stadt Tornesch über die Bezuschussung von Teilnahmeentgelten an der Fritz-Reuter-Schule und der Johannes-Schwennesen-Schule für a) Betreuungsklassen nach Schulgesetz b) Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule werden nicht geändert.

 

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Abstimmungsergebnis:

23 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf:

 

Vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung mussten die Betreuungsgebühren für den Offenen Ganztag an der Johannes-Schwennesen-Schule überprüft werden, so der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen, RH Lichte.

Der Ausschuss hat den Beschlussvorschlag der Verwaltung noch derart geändert, dass in den Weihnachtsferien 2019/2020 nun doch eine Ferienbetreuung angeboten werden soll. Der Bedarf ist abzufragen. RH Lichte bittet Zustimmung für den geänderten Beschlussvorschlag.