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ALLRIS - Auszug

28.10.2019 - 13 Gemeinsamer Flächennutzungsplan der Städte Uete...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:
 

  1. Der Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet westlich Rue de Challes, östlich Bürgermeister-Tesch-Straße und südlich des Eichenweges in der Gemeinde Heidgraben und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

  1. Das Stadtplanungsbüro dn Stadtplanung wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

 

 

 


 

 

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Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

2 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf:
Herr Kath trägt den Sachverhalt vor.

Er betont, dass es sich um den Auslegungsbeschluss handele. Wenn alle Gemeinden einen Beschluss gefasst haben, kann die Stadt noch ihre Stellungnahme abgeben.

 

Herr Jochens erfragt die Auswirkung einer Stellungnahme.

Dazu entgegnet Herr Kath, dass alle eingehenden Stellungnahmen im Planverfahren in den Abwägungsprozess einfließen müssen und unter des Abwägungsgebotes in das weitere Verfahren einfließen können.

 

Herr Goetze ergänzt, dass bzgl. der verkehrlichen Situation ein Gutachten wünschenswert sei. Dieses würde wohl auch der Straßenbaulastträger fordern.

 

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Anlagen zur Vorlage