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ALLRIS - Auszug

23.11.2020 - 8 Fraktionsantrag der CDU-Fraktion: Radschutzstre...

Beschluss:
abgelehnt
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Beschluss:

 

Die Verwaltung wird gebeten nochmals mit dem Kreis in Kontakt zu treten und die weiterhin bestehenden und erheblichen Bedenken zu den Belastungen aller Gewerbebetriebe bei der Einrichtung eines Radschutzstreifens entlang der Esinger Straße vorzutragen.

Von der Verwaltung ist bei der Einrichtung eines Radschutzstreifens dahingehend auf den Kreis einzuwirken, dass das Einrichten von Parkflächen für Kfz berücksichtigt wird. Hierbei sollen sowohl Abstellmöglichkeiten für private Bereiche als auch vor den Gewerbebetrieben geschaffen werden. Als praxistaugliches Beispiel soll hier die Hebbelstraße in Elmshorn dienen.

 


 



 

 

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Beratungsverlauf:

 

Herr Jochens stellt den CDU-Fraktionsantrag vor.

Herr Mann entgegnet den Ausführungen, dass die Hebbelstraße in Elmshorn breiter als die L 107 in Tornesch ist und das Gehwegparken dort somit auch funktioniert. Anhand von Skizzen mit den aus der ERA vorgegebenen notwendigen Breiten für Radschutzstreifen, Gehwegparken und Gehweg (siehe Anlage) verdeutlicht er, dass aufgrund der geforderten Breiten das Gehwegparken an der L 107 – selbst an der breitesten Stelle vor der Johannes-Schwennesen-Schule – nicht möglich ist bzw. nur zu Lasten der Gehwegbreite möglich wäre. 

Frau Sydow-Graen fügt hinzu, dass die Hebbelstraße bei weitem nicht über das Verkehrsaufkommen der L 107 verfügt.

Herr Werner erhebt ebenfalls Bedenken gegenüber dem Gehwegparken, da die Bordsteine zu hoch seien. Des Weiteren führt er an, dass die notwendigen Parkplätze auf den Grundstücken nachzuweisen sind.

Herr Goetze berichtet, dass die beim letzten Ausschuss vorgetragenen Bedenken der Ausschussmitglieder und der Gewerbetreibenden gegen die Aufbringung des Radschutzstreifens bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises durch die Verwaltung vorgetragen worden sind. Zudem sind auch Anregungen wie eine Unterbrechung des Schutzstreifens vor den Gewerbebetrieben vorgeschlagen worden. Der Kreis hat zugesagt diese Einwendungen zu prüfen. Ergebnisse der Prüfung liegen bisher noch nicht vor.

Frau Kählert ergänzt, dass zwischen den Verwaltungen ein guter Austausch besteht. Da sich bei der Anordnung des Schutzstreifens um eine ordnungsrechtliche Maßnahme handelt, hat die Selbstverwaltung in einem solchen Fall keinen direkten Einfluss. 


 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen