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ALLRIS - Auszug

29.03.2010 - 2 Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde

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Beratungsverlauf:

Herr Stoss weist zunächst daraufhin, dass noch diverse Fragen an die Verwaltung unbeantwortet sind. Anschließend äert er seine Ansicht, dass die Planung für das Neubaugebiet Tornesch – Am See- bereits in der jetzigen Entwicklungsphase von dem ursprünglichen Wettbewerbsentwurf insoweit abweicht, als Änderungen zugunsten eines bestimmten Investors vorgenommen worden sind. Dies bestreitet Herr Lutz unter Hinweis auf die Weiterentwicklung des städtebaulichen Planungsentwurfs unter Achtung der charakteristischen Elemente gemeinsam mit dem Planungsbüro. Ein konkreter Investor für das Gebiet ist bislang nicht bekannt.

 

Herr Finkennest gibt zu bedenken, dass das vorgesehene Gewässer nicht als See, sondern nur als Teich zu bezeichnen sei.

 

Herr Thies regt an, bei einer Verwirklichung der geplanten grünen Finger im Vorfeld Kontakt zu ihm aufzunehmen, damit er bei seinem Wegzug aus dem Gebiet die noch bestehenden Grünzüge nicht abholzt, sondern diese eventuell in die grünen Finger integriert werden können. Herr Kampe, Anwohner des Lindenwegs, erinnert an ein, seitens der Verwaltung gegebenes Versprechen, dass der Lindenweg mit einem Wendehammer abgehängt und somit verkehrsberuhigt werden soll.

Daraufhin entgegnet Herr Hatje, dass der B-Plan 15,1. Änderung, der diesen Wendehammer vorsieht nicht rechtskräftig geworden ist. Vor einer weiteren Diskussion sollte der Generalverkehrsplan abgewartet werden. Herr Kampe fragt, ob der Wendehammer im B-Plan 73 vorgesehen ist. Herr Hatje verneint dies. Herr Kampe ergänzt seine Frage, ob das Planungsbüro über den Wendehammer informiert war und verweist erneut auf die o.g. Zusicherung der Verwaltung, mit der diese nunmehr den Anliegern gegenüber, die z.T. hohe Investitionen getätigt haben, im Wort stünde. Herr Krügel bestreitet, dass ein solches Versprechen gegeben werden konnte, da die einzig rechtskräftige Fassung des B-Plans 15 aus dem Jahr 1972 den Bau eines Wendehammers nicht beinhaltet. Die angestrebte 1. Änderung des B-Plans wurde seinerzeit nicht weiter betrieben. Herr Ulrich, ebenfalls Anlieger des Lindenwegs, bestätigt allerdings die in der Vergangenheit seitens der Verwaltung erteilte Auskunft, dass es sich bei dem B-Plan 15 in der Fassung der 1. Änderung - mit Inhalt des Wendehammers - um die inzwischen rechtskräftige Version handelt. Darauf hatte er sich verlassen. Herr Krügel entgegnet, dass rechtsverbindliche Auskünfte, die Grundlage von Investitionsentscheidungen werden sollen, aus Gründen der Rechtssicherheit grundsätzlich nur schriftlich erteilt werden. Herr Lassen verweist auf die Auskunft des Kreises, wonach die Realisierung des Wendehammers allein in den Verantwortungsbereich der Stadt fällt. Diese Auskunft stünde im Widerspruch zu einer Mitteilung der Verwaltung, die in dieser Angelegenheit auf die Zuständigkeit des Kreises verwiesen hatte. Herr Krügel stellt richtig, dass nicht die Entscheidung über den Wendehammer Aufgabe des Kreises sei, sondern dass ein solcher nur sinnvoll sei, wenn der Kreis die K 22 verwirklicht habe.

 

Herr Kampe hat festgestellt, dass im Bereich der Altonaer Wellpappe Bautätigkeiten zu verzeichnen sind. Er erkundigt sich, was dort geschieht. Nach einem Gespräch mit der Firma, erläutert Herr Lutz, dass die dortigen Bauarbeiten keinesfalls mit dem Bau der geplanten Halle zusammenhängen. Aufgrund der derzeitigen Wirtschaftslage sind diese Planungen zur Zeit vertagt worden. Was genau dort errichtet wird, ist nicht bekannt.

 

Auf Frage von Herrn Lassen bezüglich eines LKW-Verbotes im Lindenweg während der Bauzeit im Gebiet Tornesch – Am See- teilt Herr Krügel mit, dass das derzeitige LKW-Verbot vorübergehend für die Dauer der Bautätigkeiten auf der Struck´schen Koppel eingerichtet wurde; anschließend aber stillschweigend dort belassen wurde. Der Baustellenverkehr für das künftige Neubaugebiet wird, so Herr Hatje, über die neu gebaute Straße Ohlenhoff abgeleitet. Herr Kampe erkundigt sich nach einem beidseitigen Durchfahrverbot durch den Lindenweg für LKW´s. Dies ist nach Auskunft von Herrn Hatje im Moment noch nicht vorgesehen. Herr Kampe verleiht seiner Befürchtung Ausdruck, dass nach Fertigstellung der K 22 der Lindenweg als Durchgangsstraße genutzt wird. Eine entsprechende Auskunft hat er hierzu von Frau Biermann vom Kreis erhalten. Herr Krügel vertritt hierzu eine andere Ansicht und bietet an dieses Thema in einem Gespräch zu Dritt mit Frau Biermann zu diskutieren. Herr Rahn verweist auf eine Sitzung vor drei Jahren, bei der Einigkeit darüber bestand, dass der Wendehammer nach Realisierung des neuen Sportplatzes vorstellbar sei. Er schlägt vor, den Lindenweg durch alternative Maßnahmen zu schließen. Herr Krügel beurteilt ein - bei Schließung des Lindenweges erforderliches Entwidmungsverfahren - als aussichtslos.

 

Herr Lassen erkundigt sich nach dem Einsatz des Verkehrszählgerätes und dem Stand des Generalverkehrsplans. Als Antwort erläutert Herr Lutz, dass aufgrund des schnee- und eisreichen Winters der geplante Einsatz des Verkehrszählgeräts vor Kindergärten nicht möglich war und erst jetzt nachgeholt werden kann. Die Verkehrszählung an den Schulen ist abgeschlossen.

 

Hinsichtlich des Generalverkehrsplanes wird in Kürze ein Schreiben der Verwaltung an die Fraktionen ergehen, worin diese gebeten werden, sich zur Vorbereitung der Auftragserteilung an der Erstellung der genauen Vorgaben zu beteiligen. So soll sichergestellt werden, dass alle relevanten Aspekte von vorneherein abgeklärt werden können. Frau Clauß verweist auf die umgekehrten Verfahrensschritte, wonach nun die Fraktionen Vorgaben für den Generalverkehrsplan für die Verwaltung erarbeiten werden. Dies erfordere eine gewisse Einarbeitungszeit.

 

Auf Nachfrage von Herrn Lassen informiert Herr Krügel über die Beschlussfassung im Planfeststellungsverfahren „Westumgehung Pinneberg“.