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ALLRIS - Auszug

06.02.2012 - 11 Beratung über eine neue Innenbereichssatzung fü...

Beschluss:
vertagt
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Beschluss:

Zu E: Beschlussempfehlung

1. In dem Gebiet zwischen den Straßen Koppeldamm, Heimstättenstraße und Neuendeicher Weg sowie nördlich des Koppeldamms in einer Tiefe von 35 m und westlich der Heimstättenstraße in einer Tiefe von 55 m wird eine Satzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil gem. § 34 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

2. Der anliegende Plan mit dem Geltungsbereich wird Beschlussbestandteil.

3. Die Ausarbeitung der Planung erfolgt durch das städtische Bau- und Planungsamt, Fachdienst Bauverwaltung und Planung.

4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Beratungsverlauf:

 

Herr Tams erläutert den Entwurf einer Ergänzungssatzung an Hand des vorliegenden Planes.

 

Herr Krügel ergänzt, dass mit der Ergänzungssatzung einem Bewohner des Außenbereiches die Erhaltung seiner vor Jahren erbauten Carports ermöglicht werden soll. Es sei seit langem ein Anliegen der Politik gewesen, den Grundstückseigentümern im Esinger Moor die Gebäude zu erhalten, für die Abrissverfügungen des Kreises vorliegen. In diesem Einzelfalle könne tatsächlich einem Anwohner geholfen werden. Gleichzeitig werde mit der Satzung der Gaststätte Birkenhain die Möglichkeit zur Erweiterung gegeben.

 

Herr Quast chte wissen, ob es sich bei dem fraglichen Bereich um Landschaftsschutzgebiet handelt.

 

Dies wird von Herrn Krügel bejaht.

 

Herr Früchtenicht signalisiert für die SPD Zustimmung.

 

Herr Mörker wird sich der Stimme enthalten.

 

Herr Böhmke stimmt zu.

 

Herr Radon und Herr Stümerchten die Angelegenheit noch einmal in der Fraktion beraten.  Darüber herrscht Einvernehmen. Die Abstimmung wird vertagt.

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Anlagen zur Vorlage