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ALLRIS - Auszug

06.03.2013 - 7 Fortführung des Klimaschutzprogramms - Antrag d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die Verwaltung wird aufgefordert einen Vorschlag zu unterbreiten, wie der Punkt 8 des Klimaschutzprogramms in Zukunft besser in der Bauleitplanung berücksichtigt werden kann.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen              0 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

 

Als nächstes spricht Herr Rahn einen Antrag der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN an. Diese fordern einen Bericht über den aktuellen Stand des Klimaschutzprogrammes, das am 05.11.2008 durch den Umweltausschuss beschlossen wurde. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der Punkt 8 des Klimaschutzprogramms in der Bauleitplanung des B-Plans 73 nicht umgesetzt werden konnte.

 

Herr Lutz beginnt damit die einzelnen Punkte zu prüfen:

 

Zum einen sei die Heizungsanlage im Rathaus ausgetauscht worden. Dies habe sich an den Verbräuchen bereits sehr positiv ausgewirkt. Eine umfangreiche Sanierung des Rathauses stehe aber noch aus. Geplant seien ein Sonnenschutz an der Südseite sowie eine verbesserte Wärmedämmung. Hierfür müsse die Fassade erneuert werden. Baumaßnahmen bezüglich der Wärmedämmung an den Schulen haben bereits begonnen.

Zudem würden alle Verbräuche und Kosten im Bauamt aufgenommen und ausgewertet werden.

Herr Rahn fasst zusammen: die Punkte 1 – 3 seien ausgelagert zur GGT und zum Gebäudemanagement der Stadt Tornesch.

 

Zum Punkt 4 und 5 teilt Herr Lutz mit, dass sowohl die Dachfläche des Rathauses für eine Fotovoltaik-Anlage der Bürger-Solar-Tornesch zur Verfügung gestellt wurde, als auch ein neu gebauter Stall bei einer landwirtschaftlichen Umsiedlung.

 

Bezüglich des Punkt 6 „Radwegeprogramm“ erklärt Herr Lutz, dass die Vergabe für einen Verkehrsentwicklungsplan bereits erfolgt ist. Das Fahrrad würde hierbei berücksichtigt werden.

 

Der Punkt 7, der eher weiche Standortelemente enthält, ist laut Herrn Früchtenicht kaum durch die Stadt zu organisieren. Werbung für den Klimaschutz in Kindergärten, Schulen und Dergleichen ist mittlerweile keine Seltenheit.

 

Zu Punkt 8 erklärt Herr Rahn, dass es hierzu bereits im Bauausschuss vom 05.09.2011 einen Antrag zu Dachformen und Dacheindeckungen im B-Plan 73 gegeben hat. Dieser Antrag wurde seinerzeit einstimmig angenommen. In der weiteren Bauleitplanung konnte dieser Antrag aber nicht in den B-Plan 73 übernommen werden. Auf Grund des erkannten Konflikts zwischen dem Beschluss des Bauausschusses und der generellen Bauleitplanung wurde der Antrag für den nächsten B-Plan nicht noch einmal gestellt.

Herr Rahn setzt sich trotzdem weiterhin dafür ein, dass der Punkt 8 aus dem Klimaschutzprogramm in die generelle Bauleitplanung aufgenommen und umgesetzt werden kann.

Nach Aussage von Herrn Krügel sei es nicht möglich den Einbau von Solaranlagen zur Stromversorgung im B-Plan aufzunehmen. Man könnte versuchen es im Kaufvertrag aufzunehmen, letztendlich sei dies aber von den Interessenten abhängig.

 

Herr Krügel erklärt, dass die Verpflichtung zur Nutzung regenerativer Energien aus dem Baurecht durch den Einsatz von Bio-Erdgas im zu erweiternden Blockheizkraftwerk in der Rostocker Straße eingehalten wird.