12.03.2013 - 8 Erlass einer 4. Nachtragssatzung zur Satzung de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Di., 12.03.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro der Bürgermeisterin
- Bearbeiter:
- Inga Ries
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratungsverlauf:
Auch hierüber hat der Hauptausschuss laut RH Werner beraten und eine Beschlussempfehlung an die Ratsversammlung gefasst. Die Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung umfasst eine Anhebung der Entschädigung an die zulässigen Höchstsätze der Landesverordnung, damit die im Mai neu gewählte Ratsversammlung ggfs. selbst unbelastet über die Höhe ihrer Entschädigungen entscheiden kann. Darüber hinaus wird eine neue Regelung für die Entschädigung für die Schiedsleute eingeführt.
RH Rahn ist zwar auch der Meinung, dass die neue Ratsversammlung selber über die Höhe ihrer Entschädigungen entscheiden sollte, und somit eben auch über die Anhebung von
90 % auf 100 % des zulässigen Höchstsatzes. Daher wird seine Fraktion diesen Teil der Nachtragssatzung ablehnen, sie sind jedoch für die Entschädigungsregelung für die Schiedsleute. Daher bittet er um getrennte Abstimmung.
BV Plambeck lässt daher zunächst auf Antrag von Bündnis 90/Grüne separat über Artikel 1 Pkt. 3 der Satzung abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
22 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Danach lässt sie über den Beschlussvorschlag der Vorlage abstimmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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91,6 kB
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