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ALLRIS - Auszug

12.03.2013 - 8 Erlass einer 4. Nachtragssatzung zur Satzung de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die Ratsversammlung beschließt die der Vorlage anliegende 4. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Tornesch über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) in der Fassung der 3. Nachtragssatzung vom 30.06.2010.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

17 Ja-Stimmen              5 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

 

Auch hierüber hat der Hauptausschuss laut RH Werner beraten und eine Beschlussempfehlung an die Ratsversammlung gefasst. Die Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung umfasst eine Anhebung der Entschädigung an die zulässigen Höchstsätze der Landesverordnung, damit die im Mai neu gewählte Ratsversammlung ggfs. selbst unbelastet über die Höhe ihrer Entschädigungen entscheiden kann. Darüber hinaus wird eine neue Regelung für die Entschädigung für die Schiedsleute eingeführt.

 

RH Rahn ist zwar auch der Meinung, dass die neue Ratsversammlung selber über die Höhe ihrer Entschädigungen entscheiden sollte, und somit eben auch über die Anhebung von

90 % auf 100 % des zulässigen Höchstsatzes. Daher wird seine Fraktion diesen Teil der Nachtragssatzung ablehnen, sie sind jedoch für die Entschädigungsregelung für die Schiedsleute. Daher bittet er um getrennte Abstimmung.

 

BV Plambeck lässt daher zunächst auf Antrag von Bündnis 90/Grüne separat über Artikel 1 Pkt. 3 der Satzung abstimmen:

 

 

Abstimmungsergebnis:

22 Ja-Stimmen              0 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

 

 

 

Danach lässt sie über den Beschlussvorschlag der Vorlage abstimmen.

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Anlagen zur Vorlage