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ALLRIS - Auszug

12.03.2013 - 12 Erlass einer Betriebssatzung für den steuerpfli...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss:

 

1.      Die Ratsversammlung beschließt die Gründung der Grundstücksgesellschaft Sportpark Tornesch (GGS).

2.      Die Ratsversammlung beschließt die Betriebssatzung zur Gründung des steuerpflichtigen Eigenbetriebes „Grundstücksgesellschaft Sportpark Tornesch (GGS)“ in der vorgelegten Form (mit Änderung in § 1 Ergänzung: Vermietung/Verpachtung)

3.      Weiterhin beschließt die Ratsversammlung, dass die Haushaltswirtschaft des Eigenbetriebes „Grundstücksgesellschaft Sportpark Tornesch (GGS) nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung betrieben werden soll.

4.      Die Mittel für die Stammeinlage in Höhe von 100.000,00 €, die für die Gründung der GGS erforderlich sind, werden außerplanmäßig bereitgestellt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

14 Ja-Stimmen              8 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:             

 

Auch diese Betriebssatzung wurde im Finanzausschuss beraten, so RH Rieck. Die Wertgrenzen wurden den Wertgrenzen in der Hauptsatzung angepasst. RF Clauß meldet sich zu Wort und möchte wissen, was in § 1 unter „Anmietung und Anpachtung“ zu verstehen ist. Bgm. Krügel antwortet, dass es sich um eine allgemeine Satzungsvorlage handelt, die auch auf eine zukünftige Entwicklung des Eigenbetriebes gerichtet ist. Er könnte sich vorstellen, dass z.B. eine Anpachtung von Stellplätzen u.ä. gemeint sein könnte. Auf jeden Fall muss die Satzung um die Worte Vermietung und Verpachtung ergänzt werden. Danach lässt BV Plambeck abstimmen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen