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ALLRIS - Auszug

18.06.2013 - 6 Verpflichtung der/des neu gewählten Vorsitzende...

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Beratungsverlauf:

 

Der neu gewählte Bürgervorsteher wird durch das zweitälteste Mitglied der Ratsversammlung, RF Plambeck, per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten verpflichtet und führt ihn in sein Amt ein.

 

BV Daniel bedankt sich für das ihn gegenüber erbrachte Vertrauen und hofft auf eine gute vertrauensvolle und überparteiliche Zusammenarbeit in den nächsten Jahren.