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ALLRIS - Auszug

23.09.2013 - 2 Verpflichtung der Beisitzerinnen und Beisitzer

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratungsverlauf:
 

Die Mitglieder des Gemeindeabstimmungsausschusses werden per Handschlag zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten, verpflichtet.