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ALLRIS - Auszug

02.12.2013 - 12 B-Plan 87 "An der Kirche...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

  1. Für das Gebiet südlich der Einmündung der „Wilhelm-Schildhauer-Str.“ und südwestlich der Straße „An der Kirche“ auf einer Länge von ca. 110 m und in einer Tiefe von ca. 65 m entsprechend dem beigefügten Lageplan wird der Bebauungsplan 87 „An der Kirche“ aufgestellt. Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (gem. § 13a BauGB) aufgestellt werden. Planungsziel ist die städtebaulich verträgliche Neugliederung eines allgemeinen Wohngebietes mit einer der zentralen Lage entsprechenden verdichteten Bebauung.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB); es ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll.

 

  1. Die vorliegende Entwurfsplanung zum B-Plan 87 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist in Form einer Informationsveranstaltung durchzuführen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf:

Herr Tams erläutert den BPlan.

Herr König möchte wissen, ob sichergestellt ist, dass alle Bewohnerunterkommen. Laut Herrn Krügel ist nur dann ein Abriss möglich. Der Umzug der Bewohner wird stufenweise stattfinden.

Herr Radon plädiert dafür, mehr Parkraum zu schaffen. Herr Früchtenicht erklärt, dass die Stadt hierauf keinen Einfluss habe. Herr Fromhein weist darauf hin, dass die Straße An der Kirche bereits jetzt zugeparkt ist. Herr Tams teilt mit, dass 70-80 Parkplätze geplant werden, für die Wohnhäuser mit Faktor 1,0, für die Seniorenwohnanlage mit Faktor 0,3.
 

 

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Anlagen zur Vorlage