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ALLRIS - Auszug

02.12.2013 - 11 B-Plan 81 "Alter Sportplatz Friedlandstraße...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

  1. Die während der Auslegung bzw. der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß den Vorschlägen des beauftragten Planungsbüros vom 15.11.2013 geprüft. Die Zusammenstellung vom 15.11.2013 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
  2. Aufgrund § 10 BauGB beschließt die Ratsversammlung den Bebauungsplans 81 für das Gebiet nördlich der Friedlandstraße in einer Tiefe von ca. 230 m, westlich der Esinger Straße in einer Tiefe von ca. 100 bis 260 m gem. beigefügtem Plan.
  3. Die Begründung wird gebilligt.

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf:

Herr Tams erläutert die Vorlage. Die Korrektur ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Sodann eröffnet Herr Stümer erneut die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde.

Herr Rahn erklärt zunächst, dass die vier Einwender die Planungen nicht grundsätzlich ablehnen, sondern lediglich einige Probleme sehen.

Die geplanten 8 PKW-Stellplätze befinden sich direkt gegenüber der Terrasse und den Schlafräumen eines Einwenders. Sein Vorschlag wäre ein Schallschutzzaun. Herr Krügel weist darauf hin, dass alle Lärmschutz- und Abstandsbestimmungen eingehalten wurden. Niemand könne davon ausgehen, dass sich planerisch nichts mehr in der Umgebung ändere, nachdem er sein Grundstück gekauft hat.

Herr Rahn zweifelt die Feststellung der Höhenlagen des Geländes an und fragt, ob er Einsicht in den Vertrag haben könne. Herr Krügel hat keine Bedenken.

Herr Rahn möchte wissen, ob ein Beweissicherungsverfahren festgesetzt wurde. dies ist laut Herrn Krügel nicht der Fall. Es handelt sich um eine Angelegenheit zwischen dem Investor und den Anliegern. Es werden nicht vorher alle Anwohner benachrichtigt.

Die Dächer werden begrünt.

Die Einwendungen richten sich gegen die Drehung der Gebäude aufgrund des Lärmgutachtens. Herr Rahn weist darauf hin, dass die vorliegende Skizze nicht Gegenstand der Einwendungen war.

Nach Schließung der Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde lässt Herr Stümer über die Vorlage abstimmen.
 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen