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ALLRIS - Auszug

05.12.2013 - 4 Beratung und Beschlussfassung über den Erlass e...

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Zu E: Beschlussempfehlung

 

Die Ratsversammlung beschließt, auf Empfehlung des Finanzausschusses, die Hebesätze der Grundsteuern A und B von 290% v.H. auf 350 % v.H. zum 01.01.2014 anzuheben und die als Anlage vorgelegte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) in der Stadt Tornesch mit Wirkung zum 01.01.2014 zu erlassen.

 

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Abstimmungsergebnis:

5 Ja-Stimmen

4 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

 

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Bgm. Krügel unterstreicht auch hinsichtlich des Umstiegs auf die Doppik zum 1.1.2014 nochmals die finanzielle Notwendigkeit einer Hebesatzanhebung bei der Grundsteuer A + B auf die von der Verwaltung vorgeschlagene Höhe von 350 %. Mehrbelastungen durch die Schuldendiensthilfe des Schulzweckverbandes, die Einrichtung des WABE-Kindergartens, die höheren Schulkostenbeiträge und die gestiegene Kreisumlage machen diese Hebesatz-Erhöhung zudem unumgänglich.

 

RH Radon kann seitens der CDU-Fraktion keiner Anhebung der Realsteuerhebesätze auf 350 % zustimmen, da er den Zeitpunkt der Erhöhung für verfrüht hält. Es sollten zunächst Einsparungen vorgenommen und die Erstellung der Eröffnungsbilanz abgewartet werden, mit der die tatsächliche Höhe der notwendigen Abschreibungen und Rückstellungen ermittelt wird.

 

RH Rieck weist darauf hin, dass trotz der im Haushalt 2014 eingearbeiteten höheren Steuersätze keine große Überdeckung im Ergebnisplan vorhanden ist. Die hohen Kosten für Unterhaltungsmaßnahmen in den Schulen, für Straßensanierungen und dergl. ließen einen höheren Überschuss zurzeit nicht zu. Er ist jedoch davon überzeugt, dass die derzeit geplanten Neubaugebiete die Bevölkerungszahlen positiv beeinflussen werden, was wiederum Auswirkungen auf zu erwartenden Steuereinnahmen der kommenden Jahre haben wird. Zudem halten  sich die Belastungen der Grundsteuerpflichtigen mit 2,50 € bis 6,00 € pro Monat in einem erträglichen Rahmen.

 

Auf die in der Vergangenheit vernachlässigten Folgekosten bei Investitionsmaßnahmen hinweisend, mahnt RH Fäcke den von der CDU-Fraktion angestrebten späteren Zeitpunkt einer Grundsteuererhöhung an. Er gibt zudem zu Bedenken, dass eine rückwirkende Anhebung der Realsteuerhebesätze nur bis zum 30.6. des laufenden Jahres möglich ist. Da die Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 31.12.2013 mit Sicherheit erst Ende 2014 vollzogen sein wird, würde dies ein vorsätzlicher Verzicht auf höhere Erträge aus der Grundsteuer für 2014 bedeuten. Die Abschreibungen und Rückstellungen sind für das Jahr 2014 aber dennoch zu erwirtschaften, was dementsprechend einen negativen Einfluss auf die Ergebnisrechnung 2014 hätte.

 

 

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Anlagen zur Vorlage