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ALLRIS - Auszug

12.05.2014 - 11 B-Plan 88 "Nördlich Lindenweg - südlich Hexenko...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Zu E: Beschluss 

 

  1. Für das Gebiet zwischen Lindenweg, Hexenkoppel und Feenstieg wird der             Bebauungsplan 88 „Nördlich Lindenweg – südlich Hexenkoppel und Feenstieg“     aufgestellt. Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im    beschleunigten Verfahren (gem. § 13a BauGB) aufgestellt werden. Planungsziel ist die städtebaulich verträgliche Nachverdichtung mit Einzel- und Doppelhäusern.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB); es ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im              beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll.

 

  1. Auf die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und der Öffentlichkeit wird nach §13 Abs.2 Nr. 1 BauGB verzichtet.  In der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschluss ist jedoch darüber zu        informieren, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren kann und dass sie sich       innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 

  1. Der Entwurf und die Begründung des Bebauungsplans 88 „Nördlich Lindenweg –   südlich Hexenkoppel und Feenstieg“ für das Gebiet zwischen Lindenweg, Hexen-koppel und Feenstieg werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.


 

 

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Abstimmungsergebnis:

6 Ja-Stimmen

3 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf: Herr Tams erläutert die Vorlage anhand des Planes. Der BPlan 88 war erforderlich geworden, weil der BPlan 23 nicht rechtskräftig geworden ist und nunmehr eine Bauvoranfrage vorliegt. Da die frühzeitige Beteiligung schon für den BPlan 23 erfolgte, kann der BPlan 88 im beschleunigten Verfahren verabschiedet werden. Er wurde dahingehend ergänzt, dass je Wohngebäude nur zwei Wohneinheiten zugelassen werden.

 

Herr Krügel ergänzt, dass Pfeifenstiel-Erschließung nicht gewollt sei.

 

Herr Stümer ergänzt, dass aufgrund der historischen Bedeutung des Lindenwegs die       Bauflucht am Lindenweg erhalten bleiben muss.

 

Herr Früchtenicht begrüßt das, da der Lindenweg nicht durch noch mehr Verkehr belastet werden sollte.
 

 

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Anlagen zur Vorlage