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ALLRIS - Auszug

26.05.2014 - 16 Mittagstisch in Kindertagesstätten...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

  1. Der Beitrag für die Teilnahme am Mittagstisch in den Tornescher Kindertagesstätten beträgt ab dem 01.08.2014 unverändert monatlich 56,00 € pro Teilnehmer/in.
  2. Der zu berechnende Elternbeitrag für Krippenkinder, die das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und am Mittagstisch teilnehmen,  wird weiterhin um 50% ermäßigt, sodass bis einschließlich des Monats der Vollendung des 1. Lebensjahres ein Kostenbeitrag in Höhe von monatlich 28,00 € zu berechnen ist. 
  3. Für alle  Kinder, die in einem Betreuungsangebot ohne Mittagstisch aufgenommen sind, beträgt die zusätzlich zum Elternentgelt für die Betreuung zu leistende Getränkepauschale unverändert monatlich 2,50 €.
  4. Damit der Verwaltung für künftige Prüfungen über den erreichten Kostendeckungsgrad belastbare Daten vorliegen, sind die Einrichtungsleitungen der Tornescher Kindertagesstätten aufzufordern, ab dem 01.08.2014 einen Nachweis über die täglich in der Einrichtung zubereiteten Mahlzeiten bzw. über die Anzahl von Portionen, die über einen Dienstleister bezogen wurden, zu führen. Dieser soll der Verwaltung in jeweils halbjährlichen Zyklen zugeleitet werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf:
Ergänzend zu der vorliegenden Beschlussvorlage berichtet Herr Lichte über die in den Sitzungen der KiTa-Beiräte geführten Diskussionen über eine eventuelle Erhöhung  der Beiträge ab 01.08.2014 auf 58,00 € monatlich. Im Interesse der Kinder wünscht die Mehrheit der anwesenden Elternvertreter ausdrücklich, dass die Mahlzeiten auch in Zukunft  in den Kindertagesstätten frisch und qualitativ hochwertig zubereitet werden. Wenn dies ohne eine Anpassung der Gebühren nicht möglich sei, wird Einverständnis mit einer Erhöhung der Beiträge signalisiert. Herr Kölbl schlägt vor, die Gebühren explizit gemäß der in den jeweiligen Einrichtungen entstehenden Kosten für Lebensmitteleinkauf, Personalkosten etc. zu erheben.

Nach kurzer Aussprache erfolgt die Beschlussfassung über den in der Beschlussvorlage mitgeteilten Beschlussvorschlag der Verwaltung.