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ALLRIS - Auszug

18.02.2015 - 6 Beratung und Beschlussfassung über den doppisch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:


Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

3.675.500  EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

3.887.200  EUR

einem Jahresüberschuss von

0  EUR

einem Jahresfehlbetrag von

211.700  EUR

 

 

 

 

 

2. im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

3.367.200  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

2.931.600  EUR

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf

 

1.478.200  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf

 

1.841.800  EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

    Investitionsförderungsmaßnahmen auf

0  EUR

 

 

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0  EUR

 

 

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

500.000  EUR

 

 

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

0 Stellen

 

 

§ 3

 

  1. Nach § 20 Abs.1 GemHVO-Doppik werden alle Teilpläne (Produkte) zu einem Budget verbunden.

 

  1. Gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO-Doppik sind die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsverrechnungen, der Abschreibungen und der Zuführung zu den Rückstellungen und Rücklagen gegenseitig deckungsfähig.

 

Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik sind Aufwendungen, die zu einem Budget gehören, und die dazugehörigen Auszahlungen, mit Ausnahme der in § 3 Abs.2 Satz 1 genannten Aufwendungen, übertragbar.

 

 

 

 

§ 4

 

Die Schuldendiensthilfe in der Form einer Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2015 beträgt im Verhältnis der in § 13 Abs. 2 der Verbandssatzung genannten Zahl 989.700 €. Für das Haushaltsjahr 2015 entfallen demnach auf die einzelnen Verbandsmitglieder folgende Beträge:

 

Stadt Tornesch                            754.100 €

Stadt Uetersen                            235.600 €


§ 5

 

Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 95 d Abs. 1 GO zu leisten, wenn ihr Betrag im Einzelfall 50.000 € nicht überschreitet. Die Zustimmung der Verbandsversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Verbandsvorsteher ist verpflichtet, der Verbandsversammlung  mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu berichten.


 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

10 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf: Herr Rechter erläutert die Vorlage. Auf Nachfrage von Herrn Brüggmann, ob auch ein Beschluss gefasst werden müsse, damit die Finanzierung in Zukunft anders geregelt ist, antwortet Bgm. Krügel, dass die Umlandkommunen nach der jetzigen Satzungsregelung nicht beteiligt werden können, er prüft zurzeit andere Möglichkeiten, um dies zu ändern.

Dann werden die einzelnen Positionen durchgegangen und besprochen. Einzelne Positionen können nicht abschließend geklärt werden und eine Erläuterung wird dem Protokoll beigefügt. Außerdem ist dem Protokoll auf Wunsch eine Übersicht der Verbindlichkeiten, aus denen die Zinsen resultieren, beigefügt.
 

 

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Anlagen zur Vorlage