30.10.2006 - 3 Neufassung des Schleswig-Holsteinischen Schulge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Mo., 30.10.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Schulverband Mitteilungssvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Ute Bräuß
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Frau Bräuß erläutert die Vorlage.
Herr Krügel ergänzt dahingehend, dass das Interesse des Schulverbandes darin liegt, die jetzige Schulform der KGS unabhängig von der dann gültigen Schulbezeichnung (Gemein-schaftsschule/ Gymnasium mit Regionalschulanteil o.ä.) möglichst unverändert zu erhalten.
Frau Fischer-Neumann fragt an, ob seitens des Gesetzgebers bedacht wurde, dass nach der Einführung von G8 der erste G8-Abiturjahrgang mit dem letzten G9-Abiturjahrgang zusammenfällt und dadurch in dem Jahr doppelt so viel Studien- und Ausbildungsplätze nachgefragt werden wie in anderen Jahren.
Frau Bräuß berichtet, dass hierzu noch keine Aussage vorliegt.
Herr Reetz weißt daraufhin, dass der Fortbestand der § 44 Integrierte Gesamtschule und § 45 Kooperative Gesamtschule im Schulgesetzentwurf allein von der Systematik her den Fortbestand dieser Schulformen dokumentiert.