Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Auszug

30.10.2006 - 3 Neufassung des Schleswig-Holsteinischen Schulge...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Frau Bräuß erläutert die Vorlage.

Herr Krügel ergänzt dahingehend, dass das Interesse des Schulverbandes darin liegt, die jetzige Schulform der KGS unabhängig von der dann gültigen Schulbezeichnung (Gemein-schaftsschule/ Gymnasium mit Regionalschulanteil o.ä.) möglichst unverändert zu erhalten.

 

Frau Fischer-Neumann fragt an, ob seitens des Gesetzgebers bedacht wurde, dass nach der Einführung von G8 der erste G8-Abiturjahrgang mit dem letzten G9-Abiturjahrgang zusammenfällt und dadurch in dem Jahr doppelt so viel Studien- und Ausbildungsplätze nachgefragt werden wie in anderen Jahren.

Frau Bräuß berichtet, dass hierzu noch keine Aussage vorliegt.

 

Herr Reetz weißt daraufhin, dass der Fortbestand der § 44 „Integrierte Gesamtschule“ und § 45 „Kooperative Gesamtschule“ im Schulgesetzentwurf allein von der Systematik her den Fortbestand dieser Schulformen dokumentiert.