07.09.2015 - 6 Anfragen von Ausschussmitgliedern
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Bau- und Planungsausschuss
- Datum:
- Mo., 07.09.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Hans Krohn
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratungsverlauf:
Ergänzend zu der Darstellung der künftigen leitungsfähigen Internetverbindung in Tornesch fragt Herr Stümer nach der räumlichen Bestimmung des Tornescher Stadtgebiets. Herr Krügel erläutert die Definition der Telekom, wonach die Vorwahl 04122 das Stadtgebiet umfasst. Im Bereich der Vorwahl 04120 ist die Entwicklung noch nicht soweit fortgeschritten. Herr Rieck und Frau Fischer-Neumann erkundigen sich nach der Verbreitung von Kabel Deutschland in Tornesch. Hierzu liegen der Verwaltung keine Kenntnisse vor. Sowohl die Telekom als auch Kabel Deutschland gewähren zu ihren Netzplänen nur sehr zurückhaltend Auskunft.
In der vergangenen Woche hat ein Flüchtlingsgipfel mit Teilnahme des Landrates stattgefunden. Herr Mörker erkundigt sich nach den Ergebnissen bzw. Überlegungen der Stadt Tornesch, wie eine Wohnraumversorgung der zu erwartenden Flüchtlinge in Tornesch sichergestellt wird. Herr Krügel wird hierzu im Verlauf der Sitzung nähere Auskünfte erteilen. Wichtig bei der Unterbringung der Flüchtlinge ist es in seinen Augen, den sozialen Frieden im Auge zu behalten und eine Ghettobildung zu verhindern. Herr Früchtenicht schlägt vor, bei künftigen Bauleitplänen entsprechende Festsetzungen vorzusehen. Herr Krügel appelliert an das Publikum, freie Wohnräume zur Verfügung zu stellen.
Im Lindenweg 25 ist ein Gebäude entstanden, welches den Planungs- und Gestaltungsabsichten des Ausschusses zuwider läuft. Dennoch ist dieses Gebäude juristisch korrekt entstanden. Herr Mörker fordert die Verwaltung auf, künftig keine Bauvorhaben zuzulassen, die in krassem Widerspruch zu den Wünschen des Ausschusses stehen. Er bittet um eine Liste aller Bebauungspläne, die bislang nur den Stand nach § 33 BbauG erreicht haben.