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ALLRIS - Auszug

09.12.2015 - 13 Beratung und Beschlussfassung über den doppisch...

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Beschluss:
 

Zu E: Beschlussempfehlung 

 

Die Ratsversammlung beschließt auf Empfehlung des Finanzausschusses wie folgt:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

29.189.900  EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

30.292.000  EUR

einem Jahresüberschuss von

0  EUR

einem Jahresfehlbetrag von

1.102.100  EUR

 

 

 

2. im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

25.968.500  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

26.781.200  EUR

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf

 

5.698.100  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf

 

6.396.600  EUR

 

festgesetzt.

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

    Investitionsförderungsmaßnahmen auf

1.764.900 EUR

 

 

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0 EUR

 

 

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

16.000.000 EUR

 

 

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

113,26 Stellen

 

§ 3

 

  1. Nach § 20 Abs.1 GemHVO-Doppik werden Teilpläne (Produkte) zu Budgets verbunden.      Die Budgets sind der Satzung als Anlage beigefügt.
  2. Gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO-Doppik sind die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszah-lungen eines Budgets mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsverrechnungen, der Abschreibungen und der Zuführung zu den Rückstellungen und Rücklagen gegenseitig deckungsfähig. Von dieser Deckungsfähigkeit innerhalb eines Budgets sind die folgenden Konten ausgenommen, soweit für diese bisher (kameral) Personalausgaben im Sammelnachweis 010 veranschlagt waren:

 

50 Personalaufwendungen

501 Dienstaufwendungen und dergleichen

502 Beiträge zu Versorgungskassen

503 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung

504 Beihilfen, Unterstützungsleistungen für Beschäftigte

 

Diese Konten werden zu einem eigenen Deckungskreis für Personalkosten zusammengefasst und für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

 

Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik sind Aufwendungen, die zu einem Budget gehören, und die dazugehörigen Auszahlungen, mit Ausnahme der in § 3 Abs.2 Satz 1 genannten Aufwendungen, übertragbar.


 

 

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Abstimmungsergebnis:

3 Ja-Stimmen

1 Nein-Stimmen

5 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf:

 

Im Ausschuss findet eine intensive Diskussion über den von der Verwaltung vorgelegten Haushalt 2016 statt. Auf Grund des hohen Defizits ist man sich einig, dass alle Maßnahmen zukünftig noch sorgfältiger überdacht werden müssen. In den Haushalt werden nur Maßnahmen eingestellt, wenn es die Haushaltslage erlaubt.

 

Alle geplanten Investitionen für das Haushaltsjahr 2016 sowie noch nicht begonnene investive Maßnahmen im aktuellen Haushaltsjahr, die keine Beschlussfassung in den Fachausschüssen aufweisen, werden mit einem Sperrvermerk versehen. Auf Nachfrage von Amtsleiterin Inga Ries gelten die gesetzten Sperrvermerke nicht für GWG.

 

Fragen von den Ausschussmitgliedern werden von der Verwaltung in der Sitzung beantwortet.

 

Bgl. Mitglied Schöndienst erklärt, warum er dem Haushalt nicht zustimmen wird.
 

 

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Anlagen zur Vorlage