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ALLRIS - Auszug

06.06.2016 - 11 B-Plan 98 "Westlich Kleiner Moorweg, südlich Sc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß Zusammenstellung vom 23.05.2016 geprüft (Zwischenabwägung). Die Zusammenstellung vom 23.05.2016 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Der Entwurf und die Begründung des Bebauungsplans 98 für das Gebiet südlich des Schäferwegs in einer Tiefe von 350 m und westlich des Kleinen Moorwegs in einer Tiefe von bis zu 130 bis 180 m, wie aus dem anliegenden Plan ersichtlich, werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.
 

 

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Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf: Herr Tams erläutert die Abwägung.

 

Herr Stümer erklärt, dass die Einwendung auf S. 132 der Gesamtunterlagen den BPlan 78 betrifft und kein sachlicher Zusammenhang besteht.

 

Der Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:20 Uhr.
 

 

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Anlagen zur Vorlage