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ALLRIS - Auszug

06.06.2016 - 8 1. Änderung und Erweiterung des B-Plans 80 "Öst...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

  1. Für das Gebiet östlich der Kreisstraße K 22 Großer Moorweg in einer Tiefe von ca.85 m und nördlich des Brandskamps in einer Tiefe von ca. 220 m wird die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 80 „Östlich Großer Moorweg“ der Stadt Tornesch - entsprechend dem beigefügten Plan - aufgestellt. Planungsziel der Bebauungsplanänderung ist das Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Garagengebäudes auf einer gewerblichen Baufläche. Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (gem. § 13a BauGB) aufgestellt werden.

 

  1. Der Vorentwurf der Planung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 Abs. 1 Satz 2 BauGB abgesehen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB); es ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und ohne frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 13 Abs. 1 Satz 2 BauGB aufgestellt werden soll.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen

 

 

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Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf: Herr Tams erläutert die Notwendigkeit der Änderung: Für den Bau einer Garage (bisher nur Stellplätze) ist eine Änderung der Baugrenze erforderlich. die Änderung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen werden.

 

Herr Mörker hat aus Umweltschutzgründen Bedenken gegen beschleunigtes Verfahren.

 

Herr Stümer fragt nach dem Grund für eine Traufhöhe von 12 m. Laut Herrn Tams sind dadurch bis zu 1200 Stellplätze auf vier Ebenen möglich.

 

Herr Stümer hat Bedenken hinsichtlich der Verkehrlichen Situation.

 

Herr Krügel erklärt, dass die Vergrößerung des Betriebes und Steigerung der Mitarbeiterzahl zu begrüßen ist, aber auch mit einer Erhöhung der Stellplatzzahlen einhergehen muss. Die Firma hat bereits einen Antrag auf Aufstellung einer Lichsignalanlage für die Mitarbeiter beim Straßenverkehrsamt beantragt.
 

 

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Anlagen zur Vorlage