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ALLRIS - Auszug

02.02.2015 - 8 46. F-Planänderung "Nördlich Pinneberger Straße...

Beschluss:
zurückgezogen
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Zu E: Beschlussempfehlung 

 

  1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 46. Änderung aufgestellt, die für die beiden Teilflächen an der Pinneberger Straße (L107) und an der Straße Kreyhorn, wie aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich, folgende Planung vorsieht: „Dorfgebiet“ statt „Fläche für die Landwirtschaft“.

 

Teilfläche 1 umfasst das Gebiet nordöstlich der Pinneberger Straße ab einer Tiefe von ca. 30 m bis zu einer Tiefe von ca. 85 m auf einer Länge von ca. 90 m sowie nördlich der Straße Kreyhorn in einer Tiefe von ca. 40 m auf einer Länge von ca. 95 m.

 

Teilfläche 2 umfasst ein Gebiet nördlich der Pinneberger Straße in einer Tiefe von ca.   60 m bis ca. 75 m auf einer Länge von ca. 115 m.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs.1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs.1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Abendveranstaltung durchgeführt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

0 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

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Beratungsverlauf: Herr Früchtenicht nimmt ab 19:58 h wieder an der Beratung teil.

 

Über die TOP´e 8 und 9 wird gemeinsam beraten.

 

Herr Tams stellt die Beschlussempfehlungen vor und erläutert sie.

 

Herr Früchtenicht erklärt, die SPD-Fraktion sei der Ansicht, auf der Teilfläche 2 des Planes solle kein Asylanten-Wohnheim gebaut werden, auch wünsche man keine weitere Bebauung auf dem Sägewerk-Gelände.

 

Herr Heitmann erläutert, dass es in der Beschlussempfehlung um eine Nutzungsänderung beim Sägewerk und um die Möglichkeit der Grundstücksnutzung

beim alten Obdach geht.

 

Herr Früchtenicht schlägt vor, das gesamte Gebiet von der Bahn bis zur derzeitigen Bebauung zu überplanen.

 

Herr Mörker erklärt, die SPD werde nicht zustimmen und verliest eine Verlautbarung der SPD hierzu.

 

Herr Stümer weist darauf hin, dass die von Herrn Mörker angesprochene Flüchtlingsproblematik nichts mit dem BPlan zu tun hat.

 

Herr Krügel erläutert noch einmal die Notwendigkeit einer BPlan-Änderung: In dem alten Sägewerk der Familie Hülsemann befindet sich z.Z. eine Zimmerei. Da nunmehr ein Maurerbetrieb dort mit einziehen möchte, ist eine Nutzungsänderung erforderlich. Diese ist nur bei einem geänderten BPlan möglich. Eine Bebauung des Obdach-Grundstücks mit einem neuen Wohnheim ist nicht zwingend. Eine wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks ist jedoch nur möglich, wenn durch einen B-Plan die Möglichkeit der Bebauung geschaffen wird. Das jetzige Gebäude ist so baufällig, dass eine Sanierung nicht mehr möglich ist. Er bittet, die Pläne noch einmal zu überdenken und zieht die Vorlage zurück. Sie soll bei der nächsten Sitzung neu beraten werden.

 

Herr Böhmke möchte ergänzend wissen, wie weit ein etwaiger Sperrbereich bei den Hochspannungsleitungen reicht. Einen solchen Sperrbereich gibt es nach Ansicht von Herrn Krügel nicht. Dies wird jedoch noch genau recherchiert und dem Protokoll angehängt.

 

Zu diesem TOP ist eine Anlage vorhanden!

 

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Anlagen zur Vorlage