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ALLRIS - Auszug

07.03.2022 - 10 B-Plan 58, 2. Änderung und Erweiterung „Ahrenlo...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss:
 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung und Erweiterung des B-Planes 58 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß den Vorschlägen der Verwaltung vom 07.02.2022 geprüft. Die Zusammenstellung vom 07.02.2022 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Ratsversammlung die 2. Änderung und Erweiterung des B-Planes Nr. 58 für das Gebiet südlich der Ahrenloher Straße in einer Tiefe bis ca. 85 m, östlich des Ohlenhoffs in einer Tiefe von ca. 180 m und südwestlich des Kuhlenwegs, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss der 2. Änderung und Erweiterung des B-Planes 58 durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet auf der Homepage des Kreises Pinneberg unter www.kreis-pinneberg.de >Geoportal >Themenbereich Bauen eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

  1. Die Anzahl der Fahrradstellplätze wird auf 178 korrigiert und die Substratdecke wird fachlich geprüft und gegebenenfalls von 4 auf 8 cm erhöht (vor dem Satzungsbeschluss).


 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

0

0

 

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Beratungsverlauf:
Herr Kath erläutert den Sachverhalt sowie die Planzeichnungen.

Herr Dr. Bätcke erfragt die Ergebnisse zur „Ohlenhoff-Planung“. Herr Goetze entgegnet, dass diese noch nicht vorliegen würden. Das B-Planverfahren solle aber unabhängig davon fortgeführt werden.

Frau Hahn weist darauf hin, dass ein Abwägungsvorschlag enthalten sei, welcher so nicht beraten wurde. Es heiße „80 Stellplätze“, jedoch solle von der Stellplatzsatzung nicht abgewichen werden. Außerdem empfinde sie 4 cm Dachbegrünung als zu wenig. Dazu entgegnet Herr Kath, dass mit „80 Stellplätzen“ „80 Bügel“ gemeint seien. Das werde verändert.

Zum Substrat: Im städtebaulichen Vertrag wurde mit dem Vorhabenträger vereinbart, dass die Substratdecke auf 8 cm erhöht werde.

Der Beschluss wird um einen 5. Punkt ergänzt:

„Die Anzahl der Fahrradstellplätze wird auf 178 korrigiert und die Substratdecke wird fachlich geprüft und ggfs. von 4 auf 8 erhöht (vor dem Satzungsbeschluss)“.

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Anlagen zur Vorlage