Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Auszug

02.02.2015 - 12 B-Pläne 91, 92, 93 und 94 (Geltungsbereich des ...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss zum B-Plan 89 „Ortskern“ vom 07.07.2014 wird aufgehoben.

 

  1. Für das Gebiet östlich und westlich der Friedrichstraße, östlich und westlich des Pappelweges und nördlich der Jürgen-Siemsen-Straße wird der B-Plan 91 „Ortskern: Südliche Friedrichstr.“ gem. beigefügtem Plan unter Einschluss des gesamten Pappelweges aufgestellt.

 

  1. Für das Gebiet südlich der Uetersener Str., östlich und westlich der Willy-Meyer-Str., westlich der Esinger Str., nördlich und südlich des Levy-Schäfer-Weges und nördlich der Friedlandstraße wird der B-Plan 92 „Ortskern: Willy-Meyer-Str. / Westl. Esinger Str.“ gem. beigefügtem Plan aufgestellt.

 

  1. Für das Gebiet südlich der Ahrenloher Str., westlich der Bahnstrecke Elmshorn-Pinneberg, und östlich der Esinger Str. wird der B-Plan 93 „Ortskern: Tornescher Hof / Bahnhofsplatz“ gem. beigefügtem Plan aufgestellt.

 

  1. Für das Gebiet östlich der Bahnstrecke Elmshorn-Pinneberg, südlich und nördlich der Ahrenloher Str., westlich und östlich der Wilhelmstr., nördlich und südlich des Lindenwegs, nördlich und südlich des Haselbaumwegs sowie nördlich und südlich der Hamburger Str. wird der B-Plan 94 „Ortskern: Östlich der Bahn“ gem. beigefügtem Plan aufgestellt.

 

Planungsziele der vier B-Pläne sind die funktionale Revitalisierung und städtebauliche Aufwertung des Ortskerns durch die Neuordnung und Verdichtung der Bebauung in Teilbereichen, die geordnete Nachverdichtung und die Qualifizierung der öffentlichen Freiflächen durch die Umgestaltung des öffentlichen Raumes.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist in Form einer Informationsveranstaltung durchzuführen.


 

 

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

 

Reduzieren

Beratungsverlauf: Herr Tams stellt den Plan vor.

 

Herr Stümer ist der Ansicht, dass der Pappelweg vollständig im BPlan 91überplant werden sollte. Darüber herrscht Einigkeit. Der Beschluss und der Plan wird entsprechend geändert.

 

Herr Rieck lobt die saubere Planzeichnung.

 

Zu diesem TOP ist eine Anlage vorhanden!
 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen