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ALLRIS - Auszug

12.09.2022 - 8 Fraktionsantrag der CDU: Information und Diskus...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratungsverlauf:
Herr Jochens erläutert den Antrag.

Herr Goetze erklärt zu Beginn, dass seit Einreichung des Antrags gesetzliche Regelungen in Kraft getreten seien. Außerdem werden einige Punkte bereits seit längerer Zeit versucht umzusetzen. Nun habe sich aber auch der wirtschaftliche Aspekt geändert.

Die Regelung der Raumtemperatur in öffentlichen Gebäuden auf 19°C sowie die Warmwasseraufbereitung gelten jetzt. Ausgenommen seien unter anderem Schulen, Betreuungseinrichtungen für Kinder und Senioren sowie Krankenhäuser.

Folgende Überlegungen wurden bisher gemacht:

  • In vielen Bereichen könne Warmwasser ausgeschaltet werden. Dies könnte auch an Schulen überlegt werden. Jedoch müsste mit den Vereinen dann gesprochen werden. In diesem Fall würden die Kosten jedoch auf die privaten Haushalte umgelegt werden.
  • 19°C Raumtemperatur könne über die Vorlaufeinstellungen geregelt werden. An den einzelnen Heizkörpern sei dies schwierig. Bei der Soccerhalle wurde dies bereits umgesetzt. Bei den Sporthallen sei dies ebenfalls möglich.
  • Das Foyer solle nicht mehr beheizt werden, was allerdings schwierig sei, da die Bürotüren offen seien. Daher werde dies ein wenig mitbeheizt.
  • Temperaturen wie z. B. von Kühlschränken werden kontrolliert. Externe Geräte wie Ventilatoren, Radios etc. werden untersagt.
  • Die Büroeinrichtung werde über eine Steckdosenleiste abgeschaltet.
  • Eine Einführung einer Schließperiode wäre eine Überlegung. Dann könne in dem Zeitraum komplett eingespart werden.
  • Bewegungsmelder werden mehr in den Fokus gerückt.
  • Austausch der Lampen in LED sei eine Möglichkeit sowie der Thermostate (intelligente Thermostate) sowie das bewusste Ersetzen alter Geräte.
  • Die Flutlichtbeleuchtung am Torneum habe erhebliches Potenzial. Vom Verein wurde bereits der Austausch der Lampen auf LED angeregt.
  • Die Absenkungen der Heizungen müsse individuell je nach Gebäude betrachtet werden.
  • Schulungen der Flüchtlinge (Nutzerverhalten) sei eine Überlegung.
  • Die Weihnachtsbeleuchtung könnte weggelassen werden. Jedoch sei das Einsparpotenzial eher gering.
  • Die Parkplatzbeleuchtung an der Sporthalle 2 der Klaus-Groth-Schule habe großes Einsparpotenzial (ab 0 Uhr).
  • Wenn die Straßenbeleuchtung ausfalle, kommen viele Nachfragen der Bürger. Diese fühlen sich nicht sicher vor Einbrüchen. Jedoch werde 1/3 der gesamten Stromkosten durch die Straßenbeleuchtung verursacht. Damals wurde sich bereits mit der Umrüstung beschäftigt und auch zum Teil bereits umgesetzt. Die Entscheidung fiel auf Halogen mit sehr geringem Verbrauch. Auf LED wurde dort umgerüstet, wo neu gebaut wurde. 1/10 habe neue LED-Technik, der Rest Halogen. Nach Abzug der Förderung würde sich allerdings eine Umrüstung nicht lohnen. Bei den neuen LED´s werde die Beleuchtungsintensität ab einer gewissen Uhrzeit heruntergefahren. Bei den anderen sei dies nicht möglich, da diese zentral gesteuert werden. Wenn man die Straßenbeleuchtung ausschalten möchte, dann ginge dies nur für einen Schaltkreis. Jedoch sei in diesem nicht immer die komplette Straße enthalten sowie auch andere seien mit drin. Herr Tams habe eine mögliche Abschaltung ausgerechnet. Bei 19 von 23 Schaltkreisen sei dies möglich. Bei den übrigen seien Kreuzungen mit bei. Eine Abschaltung von 1 Uhr bis 4 Uhr entspräche einer Einsparung von 120.000 kWh = ca. 50.000 €. Herr Goetze empfiehlt, eine Firma mit einzubeziehen, welche die notwendige Technik für die Absenkungsmöglichkeiten aussucht.

Frau Brauer erfragt die Vorlaufzeit für das Ausschalten der Straßenbeleuchtung. Herr Goetze entgegnet, dass die Bestellzeiten für die Technik noch unklar seien. Diese müssten dann anschließend noch eingebaut werden von der Fachfirma (Einmannbetrieb).

Zum Thema „Homeoffice“ wirft Frau Kählert ein, dass die Stadt Tornesch eine Bürgerpflicht habe. Es kam eine große Wohngeldreform. Man würde dem Bürger damit eine Leistung entziehen. Zur Beleuchtung an der Sporthalle 2 der Klaus-Groth-Schule merkt sie an, dass dort ein großes Einbruchpotenzial bestehe sowie Graffitibesprühungen. Die Weihnachtsbeleuchtung würde sie ungern weglassen wollen, da dadurch auch Hoffnung an die Bürger vermittelt werde. Viele Menschen würden dies sehr bedauern.

Zur Frage 7a aus dem Antrag erläutert Herr Goetze, dass der Kreis Pinneberg gesetzlich für den Vorkatastrophenalarm und für den Katastrophenalarm zuständig sei. Krisen seien örtlich durch die örtliche Ordnungsbehörde abzuarbeiten. Die Frage 7b wurde an Kai Büche vom Kreis Pinneberg weitergeleitet.

Zur Frage 8 entgegnet er, dass ein Konzept erstellt werde, jedoch noch Lösungen für Krisen und Katastrophen erarbeitet werden müssen.

Herr Meyer-Hildebrand erfragt, wie das Einsparpotenzial bei der Straßenbeleuchtung mit Bewegungsmeldern sei. Herr Goetze entgegnet, dass dies aktuell wirtschaftlich nicht lohnenswert sei, da sie sehr teuer in der Anschaffung seien sowie auch sehr anfällig. Jede zweite Leuchte auszuschalten sei ein Problem bezüglich der Licht-Schatten-Bildung. Für das menschliche Auge sei es schwierig. Außerdem würden Haftungsprobleme hinzukommen.

Die Ausschussmitglieder loben die Vorarbeit der Verwaltung und nehmen die Überlungen zur Kenntnis. Auch Frau Kählert lobt die Mitarbeiter und bedankt sich. Frau Sydow-Graen merkt abschließend an, dass die meisten Punkte in die Zuständigkeit des Bau- und Planungsausschusses gehören und daher hier im Umweltausschuss nicht abgestimmt werden können. Die CDU-Fraktion zieht ihren Antrag daher zurück.

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Anlagen zur Vorlage