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ALLRIS - Auszug

07.03.2022 - 12 B-Plan 102 "Südlich Uetersener Straße/ Westlich...

Beschluss:
vertagt
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Beschluss:
 

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen wurden gemäß den Vorschlägen der Verwaltung vom 30.06.2021 geprüft. Die Zusammenstellung vom 30.06.2021 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Der Entwurf und die Begründung zum B-Plan 102 "Südlich Uetersener Straße/ Westlich Willy-Meyer-Straße" werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.

 

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Beratungsverlauf:
Herr Kath erläutert den Sachverhalt.

Frau Dr. Dohrn erfragt, ob genügend Stellplätze nachgewiesen wurden. Dazu entgegnet Herr Kath, dass ein Teil auf dem Nachbargrundstück nachgewiesen werde. Jedoch werde das im Baugenehmigungsverfahren geprüft.

Herr Dr. Bätcke schlägt vor, Arztpraxen sowie andere zu gewinnen. Für die Geschosse können einzelne Festsetzungen getroffen werden. Dies müsste in den B-Plan hinein. Herr Goetze widerspricht, dass es in diesem Fall kein vorhabenbezogener B-Plan sei. Da die Stadt Grundeigentümer sei, können über den Kaufvertrag Regelungen getroffen werden. Herr Dr. Bätcke halte trotzdem eine Zuweisung der Nutzung für die einzelnen Geschosse für sinnvoll.

Frau Kählert und Herr Goetze schlagen vor, dass dies noch einmal geprüft werden könne.

Herr Stümer bittet darum, dass der Käufer eine Klinkerfassade mache anstatt einer Putzfassade zwecks des Innenstadtbereiches. Herr Kath entgegnet, dass dies auf 100 % festgesetzt werden könne. Die Klinkerfassade sei bisher mit 80 % festgesetzt. Außerdem möchte Herr Stümer gerne eine Zeichnung sehen, daher werde der Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung verschoben.

Ende öffentlicher Teil: 20:58 Uhr.

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Anlagen zur Vorlage