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ALLRIS - Auszug

06.12.2021 - 7 Neufassung der Straßenbaubeitragssatzung und de...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine neue Erschließungsbeitragssatzung mit externer Hilfe vorzubereiten.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

0

0

 

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Beratungsverlauf:
Herr Radon erläutert den Sachverhalt.

Herr Stümer merkt an, dass 2017, das KAG dahingehend geändert wurde, dass keine Ausbaubeiträge mehr von den Gemeinden erhoben werden müssen. Außerdem werden durch das Ausgleichsgesetz vom Land Mittel zur Verfügung gestellt. Zur Straßenausbaubeitragssatzung wird die CDU-Fraktion daher nicht zustimmen. Die Erhebung auf einzelne Straßen sei nicht gerecht. Die Erschließungssatzung mache jedoch Sinn.

Herr Rahn sieht es ähnlich. Er schlägt eine Alternative vor. Das "Husumer Modell". In diesem werden kleinere Beträge über einen längeren Zeitraum von allen Eigentümern gezahlt. Dabei gibt es eine Verschonungsregelung. Jedoch vermisst er in der Satzung den Faktor "Wohneinheiten". Dies müsste dann unter anderem ergänzt werden. Er gibt außerdem zu bedenken, dass wir die Höhe der Einnahmen kennen sollten, auf welche wir durch die Abschaffung der Satzung verzichten.

Herr Werner wirft dazu ein, dass 2019 bereits ca. 300.000 € als durchschnittliche Einnahmen ermittelt wurden. Die Grundsteuer wurde jedoch in dem Jahr angehoben, wodurch bereits eine anteilige Gegenfinanzierung da sei.

Herr Lichte empfindet die Straßenausbausatzung ebenfalls als ungerecht und könnte sich auch das Husumer Modell vorstellen.

Herr Fäcke wirft ein, dass es zu dem Husumer Modell mittlerweile zwei Klagen gebe. In dem Modell werden nicht bestimmte Straßen beteiligt, sondern bestimmte Kreise/Kommunen. Dabei werden also auch Personen beteiligt, welche nicht an der Straße wohnen.

Die SPD ist auch gegen eine Straßenausbaubeitragssatzung. Die Straße sei Allgemeingut und daher auch von der Allgemeinheit (Steuern) zu bezahlen.

Frau Kählert erläutert die Risiken, wenn sich gegen die Straßenausbaubeitragssatzung entschieden werde:

-Einnahmen entgehen

-Maß an Ungerechtigkeit sei da, da noch Straßen in der aktuellen Berechnung sind

-Das Infastrukturbudget reicht nicht aus für die Sanierung aller Straßen

-mit der Fehlbedarfszuweisung können die fehlenden Einnahmen nur in der Zeit der Gewährung dieser aufgefangen werden.

-Eigentümer haben einen Wertzuwachs durch eine sanierte Straße

-Zukünftig sind höhere Anforderungen an den Zustand der Straßen zu erwarten

Mit Blick auf die Finanzlage der Stadt Tornesch wird darauf hingewiesen, dass in einem ersten Schritt auch eine Reduzierung des Beitrags der Eigentümer beschlossen werden könnte.

Frau Hahn merkt an, dass im Sinne der Bürgerinnen und Bürger gehandelt werde, wenn die Fehlbedarfszuweisung genutzt werde und nicht "deren Gelder".

Herr Stümer setzt dem entgegen, dass die Stadt dafür sorgen müsse, dass im Sinne der Selbstverwaltung immer genügend Mittel vorhanden seien für z.B. Instandsetzungsmaßnahmen. Daher wird ein vernünftiges Umlagesystem benötigt.

Zur Erschließungssatzung erfragt Frau Hahn, wie dies bisher geregelt wurde, da die Satzung bereits ausgelaufen sei.

Dazu führt Herr Kopper aus, dass beim Neubaugebiet "Tornesch am See" eine Ablösevereinbarung mit der Landgesellschaft getroffen wurde, die Erschließungsbeiträge an die Stadt abzuführen. Die Straßen können ohne Satzung nicht veranlagt werden. Er schlägt vor, die Satzung überprüfen zu lassen, da sie bereits sehr alt sei und möglicherweise Teile durch in der Zwischenzeit ergangene Gerichtsurteile überarbeitungsbedürftig sei.

Frau Hahn erfragt, welche Bedeutung "Altanlieger" bei einer Neuerschließung der Straße hätte.

Dazu erläutert Herr Kopper, dass z.B. bei einem Erbgrundstück (z.B. Eckgrundstück) oder einer Wiese, bei welchem eine Straße angebaut werde, müsse der Anlieger ebenfalls bezahlen.

Anschließend wird über den geänderten Beschlussvorschlag abgestimmt. Die Straßenausbaubeitragssatzung werde rausgenommen.

Ende öffentlicher Teil: 19:43 Uhr