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ALLRIS - Auszug

21.03.2022 - 12 Antrag auf Kapazitätsbegrenzung für die Johanne...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt beim Schulamt des Kreises Pinneberg für die Johannes-Schwennesen-Schule eine Kapazitätsgrenze auf eine Zweizügigkeit für das Schuljahr 2022/2023 zu stellen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

4

0

 

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Beratungsverlauf:

Herr Lichte nimmt Bezug auf die von der Verwaltung erstellte Beschlussvorlage und bittet um Wortmeldung. Herr Schmitt verweist auf den Änderungsantrag der CDU-Fraktion (TOP 12.1) und spricht sich ausdrücklich gegen eine Kapazitätsbegrenzung an der J.-S.-Schule im Schuljahr 2022/2023 aus. Ergänzend zum mitgeteilten Sachverhalt in der Beschlussvorlage informiert  Frau Käckenhoff  die Ausschussmitglieder darüber, dass derzeit im Schulamt des Kreises Pinneberg ein Prüfverfahren zur Regelung der Beschulung von Kindern aus ukrainischen Flüchtlingsfamilien durchgeführt werde. Hieran sollen die einzelnen Schulträger*innen beteiligt werden. Die Rückmeldung des Kreises Pinnneberg bleibt zunächst abzuwarten. Herr Janzen bringt gegenüber der CDU-Fraktion wiederholt seine Verärgerung darüber zum Ausdruck, dass, unabhängig von der nun eingetretenen Herausforderung der Beschulung von Kindern aus dem Kriegsgebiet der Ukraine, schon vor drei Jahren erkennbar war, dass in der Stadt Tornesch die vorhandenen Schulraumkapazitäten an den Grundschulen nicht mehr ausreichend sein werden. Nach seiner Auffassung wurden die  Einschätzungen der GRÜNEN in der Vergangenheit nicht ausreichend durch entsprechende Beschlüsse zugunsten eines schnelleren Handelns in Bezug auf einen  Schulneubau übereinstimmend aus den Fraktionen bestätigt. Herr Schmitt distanziert sich von diesen Vorwürfen und spricht sich dafür aus, anstelle von Vorwürfen nun gemeinsam einvernehmliche  Lösungen zu entwickeln, damit alle Schülerinnen und Schüler aus der Stadt Tornesch beschult und betreut werden können. Herr Haeder , Herr Kinde, und Herr Lichte sprechen sich sich für den BV der Verwaltung aus, wonach die Kapazitätsbegrenzung an der J.-S.-Schule im Schuljahr 2022/2023 erfolgen soll.