14.09.2022 - 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der form- u...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 14.09.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Beratungsverlauf:
Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Der Vorsitzende erklärt, dass wegen der Anwesenheit von Einwohner*innen, die augenscheinlich wegen der Beratung des Dringlichkeitsantrages der Fraktionen Bündnis 90/ DIE GRÜNEN und der SPD zur Reinigung der städtischen Gebäude, erschienen sind, die Regularien. Er empfiehlt die Beratung des Dringlichkeitsantrages im nichtöffentlichen Teil der Sitzung, da aus seiner Sicht vertragliche Angelegenheiten berührt werden. RF Hahn widerspricht dieser Auffassung; ihrer Meinung nach werden keine Sachverhalte genannt, die nicht öffentlich beraten werden könnten.
RH Kölbl schlägt eine Diskussion in der Einwohnerfragestunde vor und eine weitere im nichtöffentlichen Teil der Sitzung, da seine Fraktion Fragen zum Vertrag habe, die nicht öffentliche beraten werden können.
Frau Ries erklärt, dass unter dem TOP Einwohnerfragestunde keine Beschlüsse gefasst werden können, eine Beratung und Beschlussfassung des Antrages daher unter dem gesetzten TOP stattfinden kann.
RH Werner sieht die Dringlichkeit gemäß der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) als nicht gegeben. Er erkennt die Emotionalität des Themas und den Druck der Öffentlichkeit an, weist aber darauf hin, dass sich der Ausschuss an die gesetzliche Vorgabe zuhalten habe. Frau Ries macht deutlich, dass „Dringlichkeit“ auch ein Zustand sein kann, den es unverzüglich zu beheben gilt.
RF Hahn erklärt, dass der Antrag jetzt von Bündnis 90/ DIE GRÜNEN und SPD gestellt wurde, da im Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung (JSSKB) am 5. September von einem Mitglied der FDP-Fraktion signalisiert wurde, die anderen Fraktionsmitglieder von der Notwendigkeit und der Dringlichkeit der Angelegenheit zu überzeugen. Damit wären die Mehrheitsverhältnisse nach zwei Jahren zugunsten der Eigenreinigung umgeschwenkt.
Dringlichkeitsanträge benötigen eine 2 / 3 Mehrheit (hier: 6 Ja-Stimmen), um nachträglich auf die TO gesetzt zu werden.
Über den Antrag der CDU-Fraktion zur Beratung des Dringlichkeitsantrag „Reinigung der städtischen Gebäude, Rückkehr zur bewährten Reinigung durch städtischen Mitarbeiter“ der Fraktionen Bündnis 90/ DIE GRÜNEN und der SPD im öffentlichen Teil im Rahmen der Einwohnerfragestunde sowie im nichtöffentlichen Teil der Sitzung (Vertragsinhalte) wird abgestimmt.
Abstimmungsergebnis
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
4 |
4 |
1 |
Der Antrag gilt somit als abgelehnt.
Der Vorsitzende lässt über den Dringlichkeitsantrag zur Erweiterung der Tagesordnung „Reinigung der städtischen Gebäude, Rückkehr zur bewährten Reinigung durch städtischen Mitarbeiter“ der Fraktionen Bündnis 90/ DIE GRÜNEN und der SPD in der vorliegenden Form abstimmen.
Abstimmungsergebnis
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
|
4 |
5 |
-- |
Der Antrag ist abgelehnt und wird nicht in den heutigen Beratungen berücksichtigt.
Die Verwaltung zieht die Vorlage zum TOP „Erlass einer 6. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Tornesch über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung)“ zurück.
Mangels Beratungsbedarf wird der TOP „Ausübung des gemeindlichen Vorkaufrechts“ von der TO genommen.