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ALLRIS - Auszug

27.09.2022 - 14 Vorhabenbezogener B-Plan 102 "Südlich Uetersene...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:
 

 

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß der Zusammenstellung vom 06.09.2022 geprüft. Die Zusammenstellung vom 06.09.2022 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Ratsversammlung den B-Plan Nr. 102 für das Gebiet südlich der Uetersener Straße in einer Tiefe von ca. 25 bis 40 m und westlich der Willy-Meyer-Str. in einer Tiefe von ca. 35 m, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des B-Planes durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet auf der Homepage des Kreises Pinneberg unter www.kreis-pinneberg.de >Geoportal >Themenbereich Bauen eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

10

0

 

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Beratungsverlauf:

RH Stümer erläutert, dass der B-Plan nunmehr seit gut einem Jahr im Bau- und Planungsausschuss entwickelt wurde und nunmehr mehrheitlich der Ratsversammlung zur Beschlussfassung empfohlen wurde.

RH Radon berichtet für seine Fraktion, dass diese sich ein anderes Ärztehaus vorgestellt haben. Die Festsetzungen im B-Planentwurf sind ihnen zu wage formuliert, so dass sie befürchten, dass nunmehr ein Bauvorhaben entstehen könnte, welches so nicht gewollt war. Daher werden sie dem B-Plan nicht zustimmen.

Nach der Beschlussfassung beginnt der nichtöffentliche Teil der Sitzung. Die Einwohnerinnen und Einwohner sowie die Pressevertreterin verlassen den Sitzungssaal. Danach wird mit der Sitzung fortgefahren.

 

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Anlagen zur Vorlage