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ALLRIS - Auszug

24.10.2022 - 8 Fraktionsantrag der FDP-Fraktion...

Beschluss:
abgelehnt
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Beschluss:
Die Satzung der Stadt Tornesch über das besondere Vorkaufsrecht, gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, betreffend die Flurstücke Gemarkung Esingen 950/50, 938/50, 935/50, 50/5 und 49/3, beschlossen in der Ratsversammlung am 23.06.2020, wird hiermit aufgehoben.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

4

4

1

 

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Beratungsverlauf:
Herr Werner erläutert den Antrag der Fraktion.

Herr Jochens betont, dass es ein Vorkaufsrecht und keine Vorkaufspflicht sei. Man wisse nicht, was noch passiere, daher würde eventuell die Chance vertan werden, wenn die Satzung aufgehoben werden würde. Die Nachnutzung sei noch unklar, daher plädiere er dafür, es einfach so zu belassen.

Herr Früchtenicht und Herr Dr. Bätcke stimmen dem zu.

Herr Werner wirft ein, dass in der Stadt nicht willkürlich das Vorkaufsrecht verbleiben könne.

Frau Dr. Dohrn erläutert, dass die Fraktion der SPD ebenfalls der Meinung sei, dass der Grund für die Satzung entfallen sei, da die Grundschule nun nicht mehr erweitert werden könne.

Anschließend wird abgestimmt, mit dem Ergebnis, dass der Antrag abgelehnt sei.

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Anlagen zur Vorlage