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ALLRIS - Auszug

07.11.2022 - 11 Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2023...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss die Übernahme des Entwurfs des Teilhaushalt 1 in den Gesamthaushalt für das Haushaltsjahr 2023 mit den zusätzlich Anpassungen:

  • Die Stabstelle EDV benötigt zusätzliche Kosten für die Auslagerung von Aufgaben. Die genauen Zahlen werden in die Veränderungsliste zum Gesamthaushalt aufgenommen. Für die Beschlussfassung wird zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses am 12.12.2022 eine gesonderte Vorlage vorgelegt.
  • Es werden 30.000€ für die Vergabe des Datenschutzes an ein externes Unternehmen eingestellt.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

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Beratungsverlauf:
Frau Ries erläutert die in schriftlicher Form vorliegenden Haushaltsansätze. Der Vorsitzende bittet, Fragen dazu direkt zu stellen.

Die Bürgermeisterin bittet, die Kosten für Aus- und Fortbildung nicht zu reduzieren, da es kaum mehr möglich ist, Fachpersonal einzustellen und künftige Mitarbeiter*innen ohne Verwaltungskenntnisse  dringend Bedarf an Schulungen haben werden. Auch werden Mittel zum Zwecke der Teambildung benötigt.

Auf die Frage, warum es keine Vorlage für einen möglichen Anbau an der Feuerwache gibt, erklärt Frau Ries, dass nach dem Feuerwehrbedarfsplan inkl. der Risikoanalyse die Planungen für den Anbau an der Feuerwache begonnen werden müssen. Auch muss die schwarz/weiß-Trennung verdoppelt werden.

Zum Thema Datenschutz wird nachgefragt, warum dieser extern beauftragt werden soll. Es wird erläutert, dass der Leiter des Ordnungsamtes seit Ausbruch des Krieges und dem erheblichen Zulauf von Geflüchteten nur unter Anhäufung von weiteren Überstunden in der Lage ist, die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten wahrzunehmen.  Er hat eine Übersicht erstellt, aus der die Aufgaben mit den Zeitanteilen hervorgeht. Verwaltungsintern sind aufgrund der zahlreichen Projekte und der engen Personalausstattung  keine Kapazitäten für den Datenschutz vorhanden. Bedauerlicherweise lehnte der Kreis Pinneberg eine Kooperation in diesem Bereich ab. Mit einem externen Unternehmen würden  die Vorgaben der DSGVO erfüllt werden  können.

Die Schulungen zum Datenschutz können bei externer Vergabe weiter intern durch eigenes Personal durchgeführt werden.

 

Der Vorsitzende schließt um 20.45 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.

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Anlagen zur Vorlage