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ALLRIS - Auszug

25.06.2018 - 11 B-Plan 104 "Westlich Esinger Str....

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:
 

  1. Für das Gebiet westlich der Esinger Str. in einer Tiefe von ca. 45 bis 60 wird der Bebauungsplan Nr. 104 „westlich Esinger Str.“ der Stadt Tornesch - entsprechend dem beigefügten Plan - aufgestellt. Planungsziele sind das Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bereitstellung von Mischgebietsbauflächen für eine Bebauung mit einem 2-3 geschossigen Mehrfamilienhaus, in dem in der Erdgeschosszone Praxen und/oder Dienstleistungsanbieter untergebracht werden sollen. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren (gem. §13a BauGB) aufgestellt werden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB); es ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.



 

 

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Abstimmungsergebnis:

6 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

2 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf:
Bevor Herr Tams die Vorlage erläutert, verlässt Herr Heitmann den Sitzungssaal zwecks Befangenheit.

Herr Tams erklärt, um einen B-Plan aufzustellen, wird ein Aufstellungsbeschluss gefasst. Danach würde die Freigabe einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen.

 

Herr Früchtenicht hält einen B-Plan für Sinnvoll und den vorgestellten Baukörper städtebaulich  für sehr ansprechend.

Dies trifft auf allgemeine Zustimmung.

 

Da die Kostenfrage noch einmal aufkommt, erläutert Herr Stümer, dass eine Innenstadtplanung eine Konzeptplanung sei. Es sei somit eine Planungssache, wie viele Geschosse erwünscht sind. Die Kosten wurden in der letzten Sitzung beschlossen.

 

Somit wird der Beschluss wie vorgegeben gefasst.

 

 

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Anlagen zur Vorlage