Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Auszug

03.09.2018 - 2 Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde

Reduzieren

Beratungsverlauf:
Ein Anwohner aus dem Pinnauring erläutert, dass der Fußweg vom Pinnauring bis zur Friedlandstraße wie ein Flickenteppich aussähe. Er erfragt, warum dieser nicht erneuert wird.

Frau Kählert entgegnet, dass im Zuge der Baumaßnahme in der Esinger Straße die Zusage der Stadtwerke Tornesch bestünde, die Gehwege neu zu pflastern. Sie fragt diesbezüglich jedoch noch einmal nach.

 

Ein Anwohner aus dem Baumschulenweg erläutert, dass der Fußweg von der Kita Merlinweg bis zum Feenstieg zwar neu gemacht sowie auch nachgearbeitet wurde, jedoch ist dieser wieder eingesackt. Er erfragt, ob sich dies noch einmal angeschaut werden kann.

 

Herr Rieck erläutert, dass der Bürgersteig in der Friedlandstraße ebenfalls neu gemacht, jedoch nicht in den ursprünglichen Zustand, wie es vorgesehen war, wiederhergestellt wurde. Aufgrund der vorhandenen Baumwurzeln ist dieser nun Tiefer und verkürzt.

 

Ein Bürger erfragt zur Baumaßnahme in der Esinger Straße, wie lang diese noch dauert und was dort eigentlich passiert. Dazu entgegnet Frau Kählert, dass es sich um eine Baumaßnahme der Stadtwerke Tornesch handelt und diese spätestens Ende September abgeschlossen sein soll.

Außerdem erfragt er, ob bei dem Neubaugebiet „Tornesch am See“ nun ein See geplant wird oder nicht, da sich die Fraktion „Bündnis 90 die Grüne“ für einen Park ausgesprochen hat.

Herr Stümer verweist dazu auf den TOP 7.

 

Eine Anwohnerin aus der Denkmalstraße berichtet über Rodungsarbeiten bei einem Haus neben dem dortigen Hotel. Sie erfragt, was dort gemacht wird.

Herr Tams entgegnet, dass es in diesem Bereich des B-Plans 22 durchaus möglich ist, dass dort etwas erstellt wird, jedoch liegt bisher kein Bauantrag vor. Die Baumrodung ist somit unzulässig.

 

Herr Mörker fragt, warum das Banner „Schulanfang“ nicht mehr an der Bahnunterführung hängt.

Frau Kählert erklärt, dass zum einen die Bahnunterführung Eigentum des LBV ist und zum anderen eine Unfallgefährdung für die Verkehrsteilnehmer darstellt, weil es z.B. ablenkt oder auch auf die fahrenden Autos fallen kann. Daher hat der LBV das Aufhängen jeglicher Plakate an dieser Stelle untersagt.