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ALLRIS - Auszug

02.04.2019 - 8 Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

Beschluss:
abgelehnt
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Beschluss über den Beschlussvorschlag:
 

Die Satzung der Stadt Tornesch über die Erhebung von Ausbaubeiträgen wird zum 1. Juli 2019 aufgehoben.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

11 Ja-Stimmen

16 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

 

Beschluss über den Antrag der CDU-Fraktion:

 

Der Antrag der FDP-Fraktion soll von der Verwaltung bis zur Sitzung des Hauptausschusses am 17.06.2019 abgearbeitet und die entsprechenden Zahlen vorgelegt werden. Der TOP wird auf die Sitzung der Ratsversammlung am 25.06.2019 vertagt.

 

Abstimmungsergebnis:

13 Ja-Stimmen

14 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf:

 

RH Radon erinnert an die vorangegangene Diskussion im Hauptausschuss am 25.03.2019. Die CDU-Fraktion hatte den Antrag gestellt, die Straßenausbaubeiträge gänzlich abzuschaffen. Eine teilweise Kompensation der wegfallenden Straßenausbeiträge sollte durch die Erhöhung der Grundsteuer B erfolgen. Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Mehrheitlich angenommen wurde ein Antrag der FDP-Fraktion, in dem die Verwaltung aufgefordert wurde, bis zum Hauptausschuss am 09.09.2019 Daten und Zahlen, die in Bezug auf die Straßenausbaubeiträge stehen, vorzulegen. Die CDU-Fraktion schlägt heute der Ratsversammlung vor, die Vorlage des Datenmaterials bis Juni 2019 vorzuziehen und heute noch nicht über die Anhebung der Grundsteuer zu beraten. Für die rückwirkende Anhebung der Grundsteuer hat die Stadt bis zum 30.06.2019 Zeit. Die Zeit bis dahin sollte genutzt werden, um alle offenen Fragen zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zu klären. Würde die Ratsversammlung heute nicht dem Vorschlag der CDU zustimmen, würden sie gegen die Anhebung der Grundsteuer B stimmen. RH Kölbl betont, dass Straßenausbaubeiträge ungerecht sind und die Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern fehlt. Die Landesregierung hat es daher den Kommunen freigestellt, ob sie die Beiträge erheben oder nicht. Durch die Anhebung der Grundsteuer und der vom Land gezahlten Infrastrukturmittel hält RH Kölbl den CDU-Vorschlag für gegenfinanziert.

 

RF Hahn entgegnet, dass das Haushaltsdefizit 2015 minus 1,1 Mio. € betrug, in der Planung 2019 rechnet man mit einem Minus von 3,5 Mio. €. Sie hält es für gefährlich, Mehreinnahmen gleich wieder auszugeben. RH Janzen bezeichnet den Antrag als unseriös. Die Hälfte der Erhöhung soll schon für die Defizitabdeckung für den Kindergartenneubau herhalten. Zunächst müssen erstmal die Schulden beglichen werden. Er erinnert die CDU daran, dass diese den Haushalt 2019 mit dem Argument abgelehnt haben, dass nicht genug gespart wird.

 

RH Mörker schließt sich den Ausführungen von RH Janzen an und ergänzt, dass er den Antrag ebenfalls für unseriös und auch für populistisch hält. Die Diskussion wurde bereits im Hauptausschuss geführt, heute liegen noch keine weiteren Erkenntnisse vor. Insofern hat sich an der Sachlage nichts geändert. Er ergänzt noch, dass bei der Erhebung von Beiträgen und Gebühren immer subjektive Ungerechtigkeiten gefühlt werden und dass Beiträge zweckgebunden sind, während Steuern allgemeine Deckungsmittel sind. RH Rieck fügt noch hinzu, dass bei einem Plus von 200.000 € durch die Erhöhung der Grundsteuer nach Abzug des Anteils für die Kreisumlage nur noch 126.000 € in der Stadtkasse verbleiben.

 

RH Radon argumentiert, dass im Jahr 2019 keine neuen Straßenausbauten geplant sind und somit heute keine Eile für eine Beschlussfassung besteht. Zum Ungerechtigkeitsargument fügt er hinzu, dass die Haushaltsschieflage der Stadt Tornesch durch den Gewerbesteuerausfall von zwei größeren Gewerbebetrieben entstanden ist. Dieser Ausfall kann nicht durch die Bürgerinnen und Bürger ausgeglichen werden. Auch die von der CDU eingebrachten Haushaltskonsolidierungsvorschlägen brauchen Zeit, um wirken zu können.

 

Bürgermeisterin Kählert berichtet, dass die Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen Land auf, Land ab ein Thema sind. Sie hält es für eine schwierige Entscheidung. Sie erinnert daran, dass die Erhöhung der Grundsteuer B nicht andere Einnahmearten ersetzen soll. Sie dient in erster Linie die Voraussetzungen für die Beantragung von Fehlbedarfszuweisungen zu erfüllen. Die vom Land gezahlten Infrastrukturmittel sind zeitlich nicht festgeschrieben und sie sind auch frei von einer Zweckbindung. Die Zahlung von 165.00 € im Jahr 2018 wurden für die Verbesserung der Wirtschaftswege eingesetzt. § 76 Abs. 1 GO setzt die Reihenfolge der Einnahmebeschaffung fest. Hier sind Entgelte aus Leistungen vorrangig vor Steuern zu beschaffen. Sie hält es für richtig, dass die Zahlen erstmal aufbereitet werden müssen, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

 

Für RH Hahn wird in dieser Diskussion zu viel vermischt. Fakt ist, dass die Stadt Tornesch stark verschuldet ist und sie so viele Einnahmen wie möglich generieren muss. Alle Ausgaben müssen sorgfältig, also mit Vorsicht und Bedacht, getätigt werden. Da helfen im Moment auch keine strategischen Ziele oder dass Straßenausbauten für die nächsten zwei Jahre nicht geplant sind.

 

RH Radon stellt den Beschlussantrag, dass der FDP-Antrag von der Verwaltung bis zur Sitzung des Hauptausschusses am 17.06.2019 abgearbeitet wird und dass heute nicht über die Satzung und die Grundsteuer abgestimmt werden soll.

 

Da man sich aber in dem Beratungsverlauf zu TOP 8 befindet, kann jetzt nicht über TOP 9 mit abgestimmt werden. Daher wird nur über den ersten Teil des Antrages abgestimmt.