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ALLRIS - Auszug

20.05.2019 - 9 Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen in...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss:
 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt mit der Ev.-Lutherischen Kirchengemeinde Tornesch den Ausbau von zwei Gruppenräumen zzgl. Nebenräumen und optional eine Erweiterung des Küchenbereiches der Ev.-Luth. Kindertagesstätte im Wachsbleicherweg zu prüfen und die Kosten zu ermitteln.

 

  1. Die Übergangsgruppe am Bonhoefferhaus soll zum 01.01.2020 in die Trägerschaft der Ev.-Luth. Kirchengemeinde überführt werden. Das KiTa-Werk wird gebeten, entsprechend die Personalakquise zu betreiben, sowie die notwendigen Anschaffungskosten für benötigtes Inventar und die Betriebskosten für  das Jahr 2020 zu ermitteln.

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Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf:

Her Lichte nimmt Bezug auf die vorliegende Beschlussvorlage. Frau Kählert berichtet aus der Historie der Ev.-Luth. Kindertagesstätte und über die mit der Kirchengemeinde Tornesch bereits erfolgten Vorgespräche im Hinblick auf die Schaffung weiterer Betreuungsplätze am Standort im Wachsbleicherweg. Sie setzt die Ausschussmitglieder darüber in Kenntnis, dass die Kirchengemeinde Tornesch einer Grundstücks- und Gebäudeübertragung an die Stadt Tornesch (GGT) nicht zustimmen wird. Aus diesem Grunde muss sowohl für die erforderliche Sanierung des Bestandsgebäudes  als auch für die Planungs- und Herstellungskosten für eine Erweiterung der Ev.-Luth. Kindertagesstätte eine geeignete Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt Tornesch und der Kirchengemeinde Tornesch geschlossen werden. Verwaltungsseitig wird empfohlen, dass die Kirchengemeinde Tornesch  die Finanzierung der Planungen und Baumaßnahmen  übernimmt. Die Refinanzierung ist dann über eine entsprechende jährliche Abschreibung in der Betriebskostenabdeckung der Kindertagesstätte zu berücksichtigen. Hierfür ist ein Vertragsentwurf mit einer 25-jährigen Laufzeit mit einer Absicherungsklausel vorgesehen, für den Fall, dass das Gebäude ggfs. vorzeitig nicht mehr als Kindertagesstätte betrieben  bzw. der Trägervertrag von Seiten der Stadt Tornesch vorzeitig gekündigt wird. Mit Bezugnahme auf den Beschlussvorschlag zu Ziffer 2 bittet   Herr Kölbl  um Beachtung, dass eine Umnutzung des Bonhoefferhauses erst erfolgen kann, wenn die AWO-Übergangsgruppe in die neue Kindertagesstätte „Seepferdchen“ umgezogen ist. Im Anschluss erfolgt auf Antrag von Frau Werner eine geänderte Beschlussfassung zu Ziffer 1. Des Weiteren wird Ziffer 3 des Beschlussvorschlages aufgrund übereinstimmender Aussprache gestrichen. Frau Kählert weist darauf hin, dass aufgrund des Prüfauftrages lt. Ziff. 1 des zu fassenden Beschlusses Planungskosten entstehen werden. Diese sind der Kirchengemeinde unabhängig, ob der Anbau erfolgt oder nicht, zu erstatten.