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ALLRIS - Auszug

02.03.2020 - 10 Fraktionsantrag der SPD-Fraktion: Antrag zur Er...

Beschluss:
vertagt
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Beratungsverlauf:

Bevor Herr Früchtenicht den Sachverhalt erläutert, merkt Herr Stümer an, dass es sich hierbei nur um eine Mitteilungsvorlage handele.

Die CDU-Fraktion sieht kein Planungsinteresse aus dem Antrag hervorgehen und würde den Antrag in dieser Form ablehnen, da mit einem B-Plan Baurecht geschaffen und nicht verhindert werden soll.

 

Auf die Frage von Frau Hahn, wie die Bauaufsichtsbehörde beurteilt habe, informiert Herr Goetze, dass es einen gemeinsamen Ortstermin gegeben habe. Die Beurteilung daraus ist in die schriftliche Vorlage miteingeflossen.

 

Da einigen Ausschussmitgliedern unklar ist, was in einem B-Plan definiert werden darf und was nicht, erläutert Herr Goetze, dass beispielsweise kein Recht in der Bautiefe beschnitten werden dürfe. Jedoch könne die planerische Gestaltung bestimmt werden. Er schlägt vor, dies mit einem Stadtplaner zu besprechen und sich beraten zulassen. Außerdem merkt er an, dass an die Kosten gedacht werden müsse. Diese seien nicht unerheblich.

 

Im Grundsatz besteht Einigkeit über den Wunsch, das Ortsbild zu halten.

 

Herr Stümer schlägt vor, eine Veränderungssperre zu erlassen, dann wäre die Möglichkeit, nach § 34 zu bauen, für ein Jahr erstmal blockiert. Somit hätte man die nötige Zeit, um einen B-Plan aufzustellen. Dazu entgegnet Herr Goetze, dass dazu jedoch ein Planungsziel notwendig sei und dieses bestehe so noch nicht. Daher sei eine Veränderungssperre nicht möglich. Wie in der Vorlage beschrieben, rät er dazu, keinen großen B-Plan zu machen, sondern kleine B-Pläne, da das Verfahren unter anderem sonst auch sehr lange andauern könne.

 

Frau Kählert wirft ein, dass für ein B-Plan-Verfahren keine Haushaltsmittel zur Verfügung stünden. In der Vergangenheit wurden die Planungskosten, welche nicht unerheblich seien, von den Investoren getragen.

 

Der Ausschuss kommt zu dem Ergebnis, dass das Thema in den Fraktionen beraten werden soll.