23.06.2020 - 10 48.Änderung des Flächennutzungsplans "Zwischen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Di., 23.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Stadtplanung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Henning Tams
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
- Die während der Auslegung bzw. der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß den Vorschlägen der Verwaltung vom 15.06.2020 mit Ergänzungen vom 18.06.2020, geprüft. Die Zusammenstellung vom 15.06.2020 mit Ergänzungen vom 18.06.2020 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Die Ratsversammlung beschließt die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes.
- Die Begründung wird gebilligt.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.
Der Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses, RH Stümer, erläutert, dass es sich bei dieser F-Planänderung um die östliche Erweiterung der Fa. HellermannTyton handelt. Der Bau- und Planungsausschuss hat diesen Plan in seiner gestrigen Sitzung intensiv beraten und sich auch mit der Einwendung eines anliegenden Grundstückseigentümers befasst, dessen Einwendung nicht fristgerecht eingegangen ist. Der entsprechende B-Plan 96 bedarf nochmal einer redaktionellen Änderung des wasserwirtschaftlichen Konzeptes. Er hofft, dass die Genehmigung der F-Planänderung und der Satzungsbeschluss zum B-Plan 96 bis zum Jahresende abgearbeitet ist.
RH Janzen sieht mit dem Beschluss ein erhebliches Risiko für die Stadt Tornesch und spricht das Verkehrsgutachten an. Beide Varianten, die dort genannt werden, gehen davon aus, dass die K 22 gebaut wird. Erst mit dieser Straße kann der Verkehr fließen. Seiner Ansicht nach erwartet Tornesch ein zusätzliches Verkehrsproblem. Dieser Punkt wurde nicht angemessen abgewogen
RH Stümer erinnert daran, dass die K 22 (1. BA) die Haupterschließung für das gesamte Baugebiet Tornesch – Am See ist. Diese Verkehrsbelastung ist größer als die, die mit der heutigen F-Planänderung einhergeht.
Bürgermeisterin Kählert merkt an, dass die Firma aufgrund nichtvorhandener Lagerungsmöglichkeiten am Standort Großer Moorweg zusätzliche Lagerkapazitäten außerhalb von Tornesch angemietet hat. Dieser Zulieferverkehr entfällt dann mit der östlichen Erweiterung.
Anlagen zur Vorlage
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