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ALLRIS - Auszug

21.09.2020 - 10 Radschutzstreifen L 107

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:
 

1. Die Verwaltung wird gebeten mit dem Kreis in Kontakt zu treten und die erheblichen Bedenken zu den Belastungen der Gewerbebetriebe bei der Einrichtung eines Radschutzstreifens entlang der Esinger Straße vorzutragen.

2. Weiterhin wir die Verwaltung gebeten, dahingehend auf den Kreis einzuwirken, dass die Umwidmung des kombinierten Rad-und Fußwegs in einen Fußweg mit der freien Benutzung für Radfahrer ausreichend sein wird und eine Einrichtung eines zusätzlichen Radschutzstreifens überflüssig macht. Die Rücksichtnahme des Radverkehrs auf die Fußgänger ist durch die Anordnung der Schilder entsprechend geregelt.

3. Sollte der Kreis widererwartend nicht auf die Bedenken und Äußerungen der Verwaltung eingehen, ist zusammen von Kreis, Stadt und Gewerbebetreiben eine Lösung zu finden, die die Einschränkungen der Betriebe auf ein Mindestmaß reduziert.

 

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Punkt 1: 5 Ja – 3 Nein – 1 Enth.

 

Punkt 2: 5 Ja – 3 Nein – 1 Enth.

 

Punkt 3: 5 Ja – 3 Nein – 1 Enth.

 

 

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Beratungsverlauf:

Herr Radon stellt den Sachbericht vor.

 

Frau Kählert erläutert auf Nachfrage, dass aufgrund eines privaten Widerspruchverfahrens die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben und anschließend der Radschutzstreifen von der Verkehrsbehörde angeordnet wurde. Die Anordnung erfolgte aufgrund ordnungsrechtlicher Belange. Die Sicherheit von schwächeren Verkehrsteilnehmern ist zu organisieren, der Radweg hat nicht die erforderliche Breite.

 

Herr Mann wirft ein, dass Studien gezeigt haben, dass das Fahren auf dem Radschutzstreifen sicherer ist.

Frau Sydow-Graen meint ebenfalls, dass der Radschutzstreifen Schutz biete.

 

Herr Kölbl merkt an, dass der Kreis bereit sei, die Anordnung wieder aufzuheben, wenn die Stadt Tornesch ein entsprechendes Signal gibt.

Frau Kählert entgegnet, dass sie eine andere Aussage vom Kreis bekommen habe und dem noch einmal nachgehen werde.

 

Herr Goetze erläutert auf Nachfrage, dass das Land die Kosten für den eigenen Gehweg (stadtauswärts) und die Stadt Tornesch die Kosten für die andere Seite trägt.

Piktogramme wurden vom ADFC vorgeschlagen, diese selbst aufzutragen. Dies könne bei Bedarf beim Kreis im Rahmen der Förderichtlinie beantragt werden.

 

Herr Radon wirft ein, dass die Alternative darin bestünde mit ausreichendem Abstand an parkenden Autos vorbei zu fahren.

Dem entgegnet Herr Mann, dass es eine große Gefahr darstelle, wenn Fahrradfahrer den parkenden Autos ausweichen müssen und in den Verkehr geraten.

 

Maren Cords von der Baumschule Sander wirft ein, dass ein Parkverbot sehr geschäftsschädigend sei, da die LKWs, welche Ware anliefern oder abholen, auf der Straße parken müssen. Wenn sie dies durch einen Schutzstreifen nicht mehr könnten, dann würde dies die Existenz der Baumschule bedrohen, da keine andere Parkmöglichkeit in Frage kommt. Sie bräuchten dann Ausnahmegenehmigungen.

Frau Kählert entgegnet, dass sie dafür Verständnis habe und die Möglichkeiten noch einmal prüfen lassen wird.

 

Anschließend wird über die 3 Punkte im Beschlussvorschlag separat abgestimmt.
 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.tornesch.de/integrationto020?TOLFDNR=13859&TOLFDNR=13859&selfaction=print