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ALLRIS - Auszug

10.11.2020 - 5.2 Erlass einer 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:
 

Die Ratsversammlung beschließt die der Vorlage anliegende 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Tornesch vom 12.02.2019. Die Bürgermeisterin wird gebeten, die Genehmigung der Kommunalaufsicht einzuholen, sie danach auszufertigen und bekannt zu machen.
 

 

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Abstimmungsergebnis:

25 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf:

 

Der Vorsitzende des Hauptausschusses, RH, Radon, berichtet von den Beratungen zur 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung aus dem Hauptausschuss. Der Landesgesetzgeber lässt es nunmehr zu, dass in Fällen von „höherer Gewalt“ kommunale Gremiensitzungen als Videokonferenzen durchgeführt werden können. Sie müssen allen Voraussetzungen einer Präsenzsitzung entsprechen. Dieses Recht muss noch in der kommunalen Hauptsatzung verankert werden.

 

Ein zweites Thema ist die Änderung der Bekanntmachungsform für amtliche Bekanntmachungen. Die Bekanntmachungsverordnung des Landes wurde geändert. Nunmehr kann der Querverweis in einer örtlichen Tageszeitung entfallen, wenn man auf seiner eigenen Homepage bekannt macht.

 

Noch keine Einigung gab es bei der Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Bau-und Planungsausschuss und dem Umweltausschuss. Hier ist man aber weiter im Gespräch. Die Vorsitzenden beider Ausschüsse wurden aufgefordert, sich hinsichtlich der Tagesordnungen im Vorwege enger abzustimmen.

 

RH Radon bittet die Ratsversammlung um Zustimmung zur 1. Nachtragssatzung.

 

RH Quast ergänzt, dass die Stadt Tornesch freiwillig noch durch Aushänge in den Bekanntmachungskästen am Rathaus und am Bahnhof bekannt macht. RH Stümer weist darauf hin, dass der Sprachbegriff „über- und außerplanmäßigen Ausgaben“ durch den doppischen Sprachbegriff „über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ausgetauscht wird.

 

Weitere Wortmeldungen gibt es nicht, so dass BV Meyer-Hildebrand abstimmen lässt.
 

 

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Anlagen zur Vorlage