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ALLRIS - Auszug

31.05.2021 - 9 B-Plan 58, 2. Änderung und Erweiterung „Ahrenlo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:
 

  1. Für das Gebiet südlich der Ahrenloher Straße in einer Tiefe bis ca. 85 m, östlich des Ohlenhoffs in einer Tiefe von ca. 180 m und süd-westlich des Kuhlenwegs wird die 2. Änderung des B-Planes Nr. 58 aufgestellt. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: Stärkung und Ausweitung des bestehenden Einzelhandelsstandortes. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren (gem. § 13a BauGB) aufgestellt werden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs sowie mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll dn stadtplanung in Rellingen beauftragt werden.


 

 


 

 

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Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf:

Herr Tams schildert den Planungsanlass und stellt den Geltungsbereich mit 1,7ha Fläche vor. Beabsichtigt ist die Stärkung des Einzelhandels durch den Neubau eines Edekamarktes mit 2.000m² Verkaufsfläche und dem Ersatzbau eines Lidlmarktes mit 1.500m² Verkaufsfläche. Das Bauleitplanverfahren soll im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden, weshalb aktuell gerade eine UVP-Vorprüfung erfolgt. Der Aufstellungsbeschluss beinhaltet noch keine Freigabe für die frühzeitige Beteiligung. Auf Nachfrage von Herrn Heitmann beschreibt Herr Tams, dass die Verkehrsfläche des Kuhlenwegs wegen einer etwaigen Veränderung der Einmündung zur Landesstraße mit aufgenommen ist. Frau Dohrn möchte gern wissen, was mit dem bestehenden Rückhaltebecken und dem südlich angrenzenden Knick passieren wird. Laut Herrn Goetze wird das Rückhaltebecken ggf. mit angepasst und mutmaßlich auch vergrößert werden müssen. Herr Tams möchte den Gehölzstreifen gern erhalten. Herr Stümer hinterfragt, ob nicht auch das Grundstück Schäferweg 7 in den Geltungsbereich aufgenommen werden sollte. Herr Goetze und Herr Tams führen aus, dass das Planrecht aus dem bestehenden B-Plan Nr. 58 bestehen bleibt und eine Bebauung sich dann aus diesem Planrecht ergibt.
 

 

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Anlagen zur Vorlage