15.06.2021 - 11 Jugendsportförderung gem. Richtlinien für die G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Di., 15.06.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Heidi Gottschalk
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Ratsversammlung stimmt auf Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen der überarbeiteten Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen an Tornescher Sportvereine und sonstige Vereine und Verbände für jugendliche Mitglieder und Jugendarbeit mit der Änderung, dass die Unterhaltungszuschüsse 60 % der tatsächlich entstandenen Ausgaben nicht überschreiten dürfen, zu.
Laut der bisherigen Jugendsportförderrichtlinie betrug der Zuschuss für die Förderung eigengenutzter Sportstätten bis zu 50 % der jugendlichen Mitglieder eines Vereines. Dies hat aber Vereine bzw. den FC Union Tornesch, die eine größere Jugendabteilung haben, benachteiligt, so der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen, RH Lichte. Die Quote soll auf 60 % angehoben werden. Auch RH Lichte bittet um Zustimmung.
Anlagen zur Vorlage
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