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ALLRIS - Auszug

29.02.2016 - 5 Bericht der Verwaltung

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratungsverlauf:


Frau Grün ergänzt den vorliegenden Bericht der Verwaltung um die Information zur Norderstraße, dass  zur weiteren Abwicklung der Insolvenz gemeinsam mit dem beratenden Ingenieurbüro und der bauausführenden Firma ein für beide Parteien verbindliches Aufmaß der ausgeführten und noch ausstehenden Leistungen angefertigt wird, damit die ausgeführten Leistungen durch den Insolvenzverwalter abgerechnet werden können. Die noch nicht ausgeführten Leistungen können sodann im Wege der Ersatzvornahme ausgeführt werden. Im Wesentlichen stehen noch folgende Arbeiten aus:

  1. Vermessung
  2. Kanalreinigung – und Inspektion
  3. Untersuchung Asphalt
  4. Straßenbauarbeiten (Pflasterung)

Die Ersatzvornahme ist  bereits soweit vorbereit, dass unmittelbar nach der rechtlichen Einigung und der Freigabe durch den Rechtsbeistand der Stadt die Beauftragung erfolgen kann.  eine zeitliche Prognose ist heute noch nicht möglich. Es wird eine schriftliche Anliegerinformation erfolgen.

Herr Stümer weist daraufhin, dass auch im ersten Bauabschnitt noch erhebliche Mängel bestehen, die einer Nachbesserung bedürfen. Dies wird berücksichtigt.

 

Als Sachstand zum Umbau der Fahrradgarage teilt Frau Grün mit, dass die Erarbeitung der Planunterlagen bis zur Leistungsphase 4 nach dem Beschlusses vom 01.02.2016 fristgerecht abgeschlossen wurden, so dass die bereits gewährte Förderung für die Planungsleistungen gesichert ist.

Mit diesen Unterlagen wird die Verwaltung nun erneut den Antrag bei der NAH.SH auf GVFG-Mittel stellen, mit der  die Investition finanziert werden soll.  Antragsgegenstand wird dabei die umfangreichste Variante werden, so dass anschließend im Rahmen der Ausführungsplanung noch Spielraum besteht.

Rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme wird die Gesamtplanung mit Kostendarstellung erneut im Bau—und Planungsausschuss vorgestellt. Dabei wird auch die in der letzten Sitzung erbetene Vergleichsberechnung Vollglasfassade versus Glasfassade im EG und Lochblechfassade im OG vorgelegt.

Wie gewünscht haben inzwischen Gespräche mit einem Reinigungsunternehmen stattgefunden, das im Bereich Reinigung in Gleisnähe große Erfahrungen hat. Nach Einschätzung der Firma kann die geplante Fassade bis auf das gleisseitige Obergeschoss überall problemlos gereinigt werden. Aufgrund der Nähe zu den Gleisen und der Oberleitung ist eine Reinigung des gleisseitigen Obergeschosses weder maschinell noch manuell ohne aufwändige Sicherungsmaßnahmen möglich(Spannungsschutz, Zugbetrieb). Daher sollte in diesem Bereich auf eine Verglasung verzichtet werden und stattdessen die ursprünglich vorgesehene Lochblechfassade eingebaut werden.

Für eine vierteljährige Reinigung der Glasflächen innen und außen werden bei einer Ausführung in Klarglas (Ausnahme Wc-Kern) Kosten in Höhe von ca. 4.000,-€ brutto jährlich veranschlagt.

 

Zur Herabsetzung der Geschwindigkeit in der Ahrenloher Straße von Tempo 50 auch Tempo 30 ist inzwischen die erforderliche schalltechnische Untersuchung durchgeführt und dem Kreis zugeleitet worden. Nach dortiger Prüfung wird der Sachbearbeiter mit einem Terminvorschlag für die geplante Gesprächsrunde mit den politischen Vertretern auf die Stadt zukommen.

 

Für den Umbau des ehemaligen Penny-Marktes zur Flüchtlingsunterkunft und zum Ankauf einer Immobilie für die Flüchtlingsunterbringung hat die Stadt jeweils 30.000,-€ Zuschuss erhalten.

 

Für die Vorlage das Sanierungskonzeptes für die Aufzugsanlage an der Fußgängerbrücke hat die Gegenseite eine Fristverlängerung bis Ende Februar bei Gericht beantragt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage