Beschlussvorlage - VO/10/837
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhöhung der Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertagesstätten und kindergartenähnlichen Einrichtungen ab dem 01.08.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Claudia Meinert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Entscheidung
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17.05.2010
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Die Richtlinie des Kreises Pinneberg zur Ermäßigung von Kindergartenbeiträgen (Sozialstaffel) sieht vor, dass die Teilnahmebeiträge und Gebühren der Kindertagesstätten sowie der kindergartenähnlichen Einrichtungen jährlich zum 01.08. angeglichen werden. Die Anpassung der Beiträge ist abhängig von der Entwicklung des Verbraucherindexes für Deutschland (Lebenshaltungsindex).
Entsprechend der Erhöhung des Lebenshaltungsindexes von 1 % werden die Teilnahmebeiträge und Gebühren zum 01.08.2010 folgendermaßen angeglichen:
a) Kindertagesstätten ab 08/2009 KiTa-Taler
ab 08/09
Beitrag für einen Ganztagsplatz 276,00 274,00 24,00
Beitrag für 7,5 Stunden 259,00 257,50 23,50
Beitrag für 7 Stunden 242,00 241,00 23,00
Beitrag für 6,5 Stunden 223,00 219,50 19,50
Beitrag für 6 Stunden 206,00 203,00 19,00
Beitrag für 5,5 Stunden 189,00 186,50 18,50
Beitrag für 5 Stunden 172,00 170,00 18,00
Beitrag für 4,5 Stunden 155,00 153,50 17,50
Beitrag für 4 Stunden 138,00 137,00 17,00
Beitrag für 3,5 Stunden 121,00 120,50 16,50
Beitrag für 3 Stunden 104,00 104,00 16,00
Zu- oder Abschlag für jede angefangene halbe
Stunde bei verlängerter oder verkürzter
Betreuungszeit oder bei Früh- oder Spätdienst
17,00 16,50
b) für den DRK-Hort an der Johannes-Schwennesen-Schule
Für die Hortbetreuung an der Johannes-Schwennesen-Schule, die während der Schul- und Ferienzeiten verschiedene Betreuungszeiten vorhält, wird ein gemittelter Hortbeitrag als Regelbeitrag festgesetzt. Früh- und Spätdienste sind neben dem Durchschnittsbeitrag zu entrichten. Bei der Berechnung wird von drei Monaten Ferienzeiten (Ganztagsbetreuung) und neun Monaten Schulzeit (jeweilige Teilzeitbetreuung) ausgegangen.
ab 08/2009
§ Hortgruppe I 180,50 173,00
(während der Schulzeiten nachmittags, 5 Tage von 12.30 17.00 Uhr / freitags bis 16.00 Uhr,
während der Ferienzeiten ganztags)
§ Hortgruppe II 159,00 152,00
(während der Schulzeiten: nachmittags, 5 Tage von 12.30 16.00 Uhr / freitags bis 16.00 Uhr,
während der Ferienzeiten: ganztags)
Hinweis: Die überproportionale Gebührensteigerung ergibt sich aufgrund der erweiterten Betreuungszeit ab 12.30 Uhr. Derzeit beginnt die Hortbetreuung erst ab 12.45 Uhr. Die Gewährung des KiTa-Talers für Hortbetreuung wurde ab 08/2009 eingestellt.
Zu- oder Abschlag für jede angefangene halbe
Stunde bei verlängerter oder verkürzter
Betreuungszeit oder bei Früh- oder Spätdienst ab 80/2009
17,00 16,50
c) für Krippe
ab 08/2009 KiTa-Taler
ab 08/09
Beitrag für einen Ganztagsplatz 414,00 411,00 31,00
Beitrag für 7,5 Stunden 389,00 386,00 30,00
Beitrag für 7 Stunden 364,00 361,00 29,00
Beitrag für 6,5 Stunden 332,00 330,50 28,00
Beitrag für 6 Stunden 307,00 305,50 26,50
Beitrag für 5,5 Stunden 282,00 280,50 25,00
Beitrag für 5 Stunden 257,00 255,50 23,50
Beitrag für 4,5 Stunden 232,00 230,50 22,00
Beitrag für 4 Stunden 207,00 205,50 20,50
Zu- oder Abschlag für jede angefangene halbe
Stunde bei verlängerter oder verkürzter
Betreuungszeit oder bei Früh- oder Spätdienst
für Krippe 25,00 unverändert
d) für kindergartenähnliche Einrichtungen (ab 12. Std./Woche)
Stundensatz je Betreuungsstunde in
kindergartenähnlichen Einrichtungen 6,00 (unverändert ab 08/2006)
Das bedeutet für eine Gruppe mit einer Öffnungszeit von 12 Stunden pro Woche einen Monatsbeitrag von 72 (12 Stunden x 6,00 ).
Die Beiträge für 7 8 Stunden werden vom Ganztagsbeitrag mit dem jeweiligem Abschlag heruntergerechnet; Beiträge bis zu 6,5 Stunden vom Halbtagsbeitrag hochgerechnet.
Der Mindestbeitrag beträgt unverändert 15,50 . Die Geschwisterermäßigung ist gemäß der Kreisrichtlinie zu berechnen und der errechnete Beitrag auf 50 Cent bzw. volle Euro aufzurunden. Ebenso sind die Beiträge nach Anwendung der berechneten Sozialstaffel gerundet festzusetzen.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen
Die vorgesehene Anpassung der Elternbeiträge führt bei einer vollständigen Auslastung der in den Tornescher Kindertagesstätten und kindergartenähnlichen Einrichtungen vorhandenen Betreuungsplätze ab 08/2010 zu entsprechend höheren Einnahmen. Das Ergebnis hieraus wird in den Jahresrechnungen 2010 der einzelnen Einrichtungen dokumentiert.