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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/10/924

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein hat die Gemeinde eine Nachtragssatzung zum Haushalt zu erlassen, wenn

 

1.      sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann.

 

2.      bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen;

 

3.      Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen

oder

4.      Einstellungen, Beförderungen oder Höhergruppierungen erfolgen sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.

 

Neben den bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen, die in einem im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben nicht unerheblichen Umfang geleistet werden müssen, machen auch nicht unerhebliche Mehreinnahmen, u.a. aufgrund der Erhöhung des Hebesatzes bei der Gewerbesteuer, den Erlass einer Nachtragssatzung notwendig.

 

Gemäß § 32 GemHVO muss der Nachtragshaushaltsplan alle erheblichen Änderungen der Einnahmen und Ausgaben, die im Zeitpunkt seiner Aufstellung übersehbar sind, enthalten.

Bereits geleistete oder angeordnete über- und außerplanmäßige Ausgaben brauchen nicht veranschlagt werden; sie sind jedoch im nachfolgenden 2. Nachtragshaushaltsplan berücksichtigt worden.

 

Mit dem 2. Nachtragshaushaltsplan schließt der ausgeglichene Verwaltungshaushalt 2010 in Einnahme und Ausgabe mit einer Summe von jeweils 20.597.400 € (+ 1.971.400 €) ab.

Der Vermögenshaushalt schließt in Einnahme und Ausgabe mit einem Volumen von je  6.928.700 € (+ 19.900 €) ab.

 

 

 

Verwaltungshaushalt:

 

Im Einzelnen sind folgende gravierende Veränderungen (> 10.000 €) des Verwaltungshaushaltes in Einnahmen und Ausgaben zu nennen:

 

 

Einnahmen:

 

020000.140000              Mieten vom Abwasserbetrieb, VHS, BA                            +              17.100 €              (E)

215000.162000              Schulkostenbeiträge                            +              16.700 €              (E)

270000.162000              Schulkostenbeiträge WBS                            -              45.900 €              (E)

400000.162000              Personal- und Sachkostenerstattung vom Kreis              +              33.700 €              (E)

464000.162010              Erst. Jahresrechnung AWO-KiTa Merlinweg              +              20.600 €              (E)

464000.162020              Erst. Jahresrechnung AWO-KiTa Lüttkamp              +              58.000 €              (E)

464000.162030              Erst. Jahresrechnung Kinderspielst. Kirche              +              10.200 €              (E)

464000.162040              Erst. Jahresrechnung KiTa Kirchengemeinde              +              20.500 €              (E)

464000.162050              Erst. Jahresrechnung DRK KiTa Friedlandstr.              +              12.000 €              (E)

810000.221000              Konzessionsabgabe Stadtwerke GmbH (Strom)              +              24.900 €              (E)

817000.210000              Gewinnablieferung von der Stadtwerke GmbH              -              150.000 €              (E)

900000.003000              Gewerbesteuer                            +              1.800.000 €              (E)

900000.010000              Gemeindeanteil a.d. Einkommensteuer                            +              87.400 €              (E)

910000.205000              Zinsen von Eigenbetrieben                            +              19.300 €              (E)

 

 

 

Ausgaben:

 

              SN 10               Personalausgaben                            +              57.500 €              (A)

115000.540000              Kosten der Müllbeseitigung                            +              10.000 €              (A)

211000.501000              Unterhaltung der JSS                            +              43.000 €              (A)

215000.500000              Unterhaltung der FRS                            +              13.000 €              (A)

230000.672000              Schulkostenbeiträge für Gymnasien                            +              17.300 €              (A)

281000.672100              Schulkostenbeiträge für Gesamtschulen                            +              101.200 €              (A)

431000.500000              Unterhaltung der Altentagesstätte                            +              11.000 €              (A)

431000.540000              Bewirtschaftung der Altentagesstätte                            +              11.500 €              (A)

464000.672000              Kosten gem. KiTaG für Tornescher Kinder              +              19.000 €              (A)

464000.701200              Kosten freiw. Sozialstaffel für KiTa-Betreuung              +              12.000 €              (A)

482000.672000              Erstattungen a. d. Kreis als örtl. Sozialhilfeträger              +              11.200 €              (A)

580000.510000              Unterhaltung der Park- und Gartenanlagen              +              25.000 €              (A)

610000.600000              Kataster- und Planmaterial                            +              10.300 €              (A)

630000.510000              Unterhaltung der Straßen, Wege und Plätze              +              90.000 €              (A)

630000.542000              Streumittel, Schneeräumung                            +              39.100 €              (A)

630000.543000              Gebühren für Oberflächenentwässerung                            +              13.000 €              (A)

670000.510000              Unterhaltung der Straßenbeleuchtung                            +              16.300 €              (A)

670000.540000              Stromkosten für Straßenbeleuchtung                            -              40.000 €              (A)

880000.500000              Unterhaltung Allgemeines Grundvermögen              +              12.000 €              (A)

900000.810000              Gewerbesteuerumlage                            +              266.200 €              (A)

910000.808100              Zinsen für laufende Konten                            -              54.300 €              (A)

920000.892000              Deckung von Sollfehlbeträgen des VWH aus

                                          Vorjahren                            +              700.000 €              (A)

 

 

Vermögenshaushalt:

 

Auch der Vermögenshaushalt weist erhebliche Veränderungen aus. Hierbei sind zunächst bei den Einnahmen insbesondere folgende Positionen zu erwähnen:

 

215000.360000              Zuweisung aus dem Konjunkturprogramm II              +              11.200 €              (E)

630000.350000              Erschließungsbeiträge u. ähnliche Entgelte              -              441.200 €              (E)

632800.340000              Ersatzleistung Planungsbüro Koppeldamm              +              44.400 €              (E)

665000.361000              Zuweisung vom Land für P + D Plätze                            +              51.800 €              (E)

771000.345000              Erlös aus dem Verkauf von Altfahrzeugen              +              16.500 €              (E)

910000.378800              Kredit von übrigen Bereich                            +              336.700 €              (E)

 

 

Folgende Veränderungen der Ausgaben des Vermögenshaushaltes treten besonders hervor:

 

211000.960000              Energetische Sanierungen (VE 2011)                            +              45.000 €              (A)

215000.960000              Umbauarbeiten Umzug Betreuungsklasse              +              19.100 €              (A)

281000.983000              Baukostenzuschuss an Schulzweckverband              +              20.900 €              (A)

632800.955080              Neubau Gerberweg                            -              155.000 €              (A)

665000.951000              Einrichtung P + D Plätze an der L 110                            +              124.000 €              (A)

 

 

 

 

Schlussbetrachtung:

 

 

Als Anlage zu dieser Beschlussvorlage ist neben dem eigentlichen Haushaltsplan (Verwaltung- und Vermögenshaushalt) auch eine Excel-Tabelle mit der Auflistung der veränderten Haushaltsstellen aufgrund des Haushaltsbegleitbeschlusses 2010 enthalten. In dieser Tabelle wird nochmals dargestellt, bei welcher Haushaltsstelle die verordnete Kürzung auch zum Ziel geführt hat und bei welcher Haushaltsstelle nicht.

Aufgrund des starken Winters 2009/2010 war die Haushaltsstelle 63000.542000 (Streumittel, Schneeräumung) bereits im März 2010 überschritten, ein paar Tage nach der eigentlichen Genehmigung durch die Kommunalaufsicht des Kreises Pinneberg.

Andere Überschreitungen mussten stattfinden, da keine klaren politischen Entscheidungen, z.B. hinsichtlich der Reinigungsintervalle bei der Müllbeseitigung, getroffen wurden.

Auf manche Mehrausgaben, die vom Land vorgegebenen werden, hat die Stadt keinen Einfluss, so dass z.B. eine Überschreitung der eingeplanten Schulkostenbeiträge für Gymnasien und Gesamtschulen von 118.500 €hneknirschend hingenommen werden muss.

 

Die veranschlagten Personalkosten wurden auf der Basis der ausgezahlten Personalaufwendungen der Monate Januar bis einschließlich Juli für das Jahr 2010 hochgerechnet. Beschlossene Veränderungen wie Neueinstellungen, Veränderung der wöchentlichen Arbeitszeit, Höhergruppierungen u. dergl. wurden in die Berechnungen mit einbezogen.

 

Die spürbare Erholung der Konjunktur und auch die Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes haben erwartete positive Auswirkungen auf den Verwaltungshaushalt genommen.

Nicht nur das der im Urhaushalt 2010 ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von 418.900 € ausgeglichen werden konnte, auch war es möglich, eine vorgezogene Deckung eines Teilbetrages von 700.000 € des in 2009 entstandenen Fehlbetrages in Höhe von 1.341.166,36 € einzuplanen.

 

Alle weiteren Erläuterungen bitte ich direkt der Haushaltsstelle zu entnehmen.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

siehe Anlagen zur Beratungsvorlage

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Ratsversammlung den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung und des 2. Nachtragshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 mit folgenden Inhalten:

 

 

 

Der Verwaltungshaushalt

wird in der Einnahme von              18.626.000 €              auf              20.597.400 €

und in der Ausgabe von              19.044.900 €              auf              20.597.400 €

festgesetzt.

 

Der Vermögenshaushalt

wird in Einnahme und Ausgabe nunmehr von              6.908.800 €              auf              6.928.700 € 

festgesetzt.

 

 

Es werden neu festgesetzt:

 

1.      der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und                                 Investitionsförderungsmaßnahmen von               2.577.800 €               auf              2.914.500 €

 

2.      der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-

              ermächtigungen  von                1.580.000 €              auf              1.625.000 €

             

 

3.      der Höchstbetrag der Kassenkredite von               16.000.000 €              auf              16.000.000 €

(unverändert)

 

4.      die Gesamtzahl der im Stellenplan

              ausgewiesenen Stellen von              91,44 Stellen               auf              91,17 Stellen

 

 

Die Realsteuer-Hebesätze bleiben unverändert.

(wie bisher Grundsteuer A = 290%, Grundsteuer B = 290%, Gewerbesteuer = 350%)

 

Dem geänderten Finanzplan sowie dem geänderten Investitionsprogramm der Jahre 2009 – 2013 wird zugestimmt.

 

Dem geänderten Stellenplan 2010 wird, aufgrund der Empfehlung des Hauptausschusses vom  13.9.2010, in der vorgelegten Form zugestimmt.

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Anlagen

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