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ALLRIS - Vorlage

Schulverband Mitteilungssvorlage - VO/10/942

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Nach § 4 der Haushaltssatzung ist der Verbandsvorsteher gemäß § 82 Abs. Gemeindeordnung berechtigt, über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben zu leisten, sofern ihr Betrag im Einzelfall 50.000,- € nicht überschreitet.

Über die geleisteten Ausgaben ist der Verbandsversammlung Bericht zu erstatten.

 

Im Haushaltsjahr 2010 wurden bislang über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 87.630,34 € geleistet. Alle Positionen waren unabweisbar und jeweils unterhalb der Wertgrenze von 50.000,- €. In der Hauptsache sind die Haushaltsstellen der baulichen Unterhaltung sowohl der Schule als auch der Sporthallen betroffen. In diesem Bereich werden die Mittel im Nachtrag aufgestockt.

Eine ausführliche Erläuterung des Mehrbedarfs wird nachgereicht.

 

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Anlagen

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