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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/10/948

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A: Sachbericht

 

Mit der 29. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Feuerwache Tornesch - Ahrenlohe geschaffen werden. Das Projekt wurde zuletzt beraten im Bau- und Planungsausschuss am 03.05.2010. Der Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplans wurde mit der Begründung beschlossen und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

 

In der Sitzung am 03.05.2010 wurde von der Verwaltung auch berichtet, dass am 22.04.2010 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wurde, zu der allerdings keine Bürgerinnen oder Bürger erschienen waren.

 

 

Zu B: Stellungnahme der Verwaltung

 

Bevor wie beschlossen die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden kann, war zunächst die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Diese Beteiligung darf laut Verfahrenserlass nicht gemeinsam mit anderen Beteiligungsschritten (etwa der Auslegung) durchgeführt werden.

 

Die Beteiligten sind am 09.07.2010 um Ihre Stellungnahme bis zum 20.08.2010 gebeten worden. Anregungen oder Hinweise wurden vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume (LLUR), der Schleswig-Holstein Netz AG und vom Wasserverband Pinnau-Bilsbek-Gronau geäußert. In der Anlage sind vom beauftragten Planungsbüro die eingegangenen Stellungnahmen zusammengestellt und Abwägungsvorschläge dazu formuliert worden. Aufgrund der Stellungnahme des LLUR wird im Baugenehmigungsverfahren ein schalltechnisches Gutachten erforderlich. Wegen der Einzelheiten wird auf die Anlage verwiesen.

 

Vorgeschlagen wird, die Stellungnahmen gemäß Anlage zu prüfen und einen erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

 

Die Umweltaspekte der Planung wurden im Rahmen des Umweltberichts als Teil der Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplans abgearbeitet. Die Begründung mit dem Umweltbericht ist als Anlage beigefügt.

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

 

nicht erforderlich

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Die Mittel stehen im Haushalt bereit.

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

1.      Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß den Vorschlägen des Planungsbüros vom 15.10.2010 geprüft (Zwischenabwägung). Die Zusammenstellung vom 15.10.2010 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.      Der Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplans „Hörnweg“ und die Begründung dazu werden gebilligt.

 

3.      Der Entwurf der 29. Änderung und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

4.      Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.

 

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Anlagen

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