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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/10/949

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A: Sachbericht

 

Am 04.05.2009 beschloss der Bau- und Planungsausschuss, für den Bereich zwischen Großem Moorweg, Spritzloh und Brandskamp den Bebauungsplan aufzustellen. Planungsziel ist die Bereitstellung von Flächen für sportliche Nutzungen. Im wirksamen Flächennutzungsplan sind dort Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Deshalb soll im Parallelverfahren die 31. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt werden. Am 03.05.2010 wurde im Ausschuss der als Anlage beigefügte Vorentwurf beraten. Der Ausschuss nahm den in der Sitzung vorgestellten Vorentwurf als Grundlage für die weitere Entwurfsbearbeitung zur Kenntnis.

 

Am 17.05.2010 beschloss der Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen, ein auch im Hinblick auf den Standort ergebnisoffenes Gutachten zur Sportentwicklungsplanung in der Stadt Tornesch aufzustellen. Daraufhin wurde die weitere Bearbeitung der Bauleitplanung bis zum Vorliegen dieses Gutachtens zurückgestellt.

 

 

Zu B: Stellungnahme der Verwaltung

 

Das Gutachten zur Sportstättenentwicklungsplanung soll bis Ende des Jahres 2010 vorliegen. Nach den bisher bekannt gewordenen Zwischenergebnissen wird der Standort für ein neues Sportzentrum am Großen Moorweg von den Gutachtern jedoch nicht in Frage gestellt. Damit kann die Bauleitplanung nun weiter bearbeitet werden. Die Änderung des Flächennutzungsplans kann ohnehin keine Vorgaben und Festlegungen zum Nutzungs- und Raumkonzept sowie den möglichen Betreibern machen, so dass dem Gutachten insoweit auch nicht vorgegriffen wird.

 

Die bereits Ende April beauftragte schalltechnische Untersuchung liegt seit Mitte Juni vor. Das Gutachten geht von einem maximalen Beurteilungsszenario (Fußballspiel mit 500 Zuschauern und paralleler Nutzung der übrigen Sporteinrichtungen) aus. Selbst im ungünstigsten Beurteilungszeitblock innerhalb der Ruhezeit 13:00 - 15:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen werden die Immissionsrichtwerte für Regelereignisse an den Rändern der an das geplante Sportzentrum angrenzenden Gewerbeflächen eingehalten. An den weiter entfernt liegenden Immissionsorten mit der Schutzbedürftigkeit von Mischgebieten bzw. allgemeinen Wohngebieten werden die Immissionsrichtwerte um 6 - 11 dB(A) unterschritten. Die Sportnutzungen haben hier keine Immissionsrelevanz. Zusammenfassend lässt sich aus den Untersuchungsergebnissen ableiten, dass der geplante Standort des Sportzentrums im Hinblick auf die Belange des Schallschutzes als günstig zu bewerten ist.

 

Bestandteil der Änderung des Flächennutzungsplans ist eine gegenüber der Firma Hellermann gelegene Stellplatzanlage, die sowohl von Mitarbeitern und Lieferanten dieser Firma als auch den Besuchern und Nutzern des neuen Sportzentrums genutzt werden soll. Hingewiesen wird darauf, dass der Gewerbebetrieb der Stadt gegenüber erneut einen dringenden Bedarf an zusätzlichen Stellplätzen zum Ausdruck gebracht hat. Auch dieser Bedarf spricht dafür, das Bauleitplanverfahren nunmehr fortzuführen. Zunächst muss noch die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, damit dann der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden kann.

 

Abweichend von dem bisher vorgestellten Vorentwurf soll die oben erwähnte Stellplatzanlage im Übrigen nicht als Fläche für Spiel- und Sportanlagen, sondern als Gewerbegebiet ausgewiesen werden. Dadurch sollen mögliche Probleme mit der beabsichtigten „Doppelnutzung“ der Stellplätze vermieden werden.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

 

wird im Zuge der weiteren Planung abgearbeitet

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

 

erfolgt im Zuge der weiteren Planung

 

 

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Die Planung wird vom Büro Maysack-Sommerfeld Stadtplanung erarbeitet, die Mittel stehen im Haushalt bereit.

 

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Der Ausschuss stimmt der Fortführung des Aufstellungsverfahrens mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zu.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

 

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Anlagen

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