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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/10/970

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Auf weitere A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Wegen der Schaffung zusätzlicher Krippenplätze in der DRK- Kindertagesstätte Friedlandstraße , der Nutzung freien Schulraumes an der Johannes-Schwennesen-Schule und zum Wohle der Schulkinder wegen der Reduzierung der Wege wurde die Hortbetreuung aus der DRK- Kindertagesstätte Friedlandstraße zum 01.09.2009 an die Johannes-Schwennesen-Schule (JSS) verlagert. Aus personalrechtlichen Gründen wurde die Schuleinrichtung abgetrennt von der Kindertageseinrichtung und so war der Abschluss eines eigenen Trägervertrages notwendig. Weil Eltern und Schulleitung langfristig gesehen den Übergang in ein flexibles Betreuungsangebot nach dem Beispiel an der Fritz-Reuter-Schule wünschten, wurde der Trägervertrag bis zum 31.08.2011 befristet. Ein flexibles Betreuungsangebot unter Trägerschaft des DRK wurde zwar zwischenzeitlich eingerichtet, dennoch wünschen die Eltern auch über den 31.08.2011 hinaus die Fortsetzung des Hortangebotes. Derzeit bestehen 40 Hortplätze, wovon zum 01.09.2011 37 Plätze bereits vergeben sind. Die Verwaltung empfiehlt deshalb anliegendem Entwurf für einen Trägervertrag zu beschließen. Der noch laufende Vertrag wurde als Grundlage genommen.

Die kursiv dargestellten Ergänzungen bzw. Änderungen werden wie folgt erläutert:

·         §§ 3 Abs. 4 letzter Satz und 4 Abs. 4 letzter Satz

r eine mögliche Integration der Hortgruppen vor Laufzeitende des Vertrages in das flexible Angebot sollte diese Vorkehrung getroffen werden. Grundsätzlich sollten die Hortgruppen nur solange erhalten bleiben, wie eine wirtschaftliche Belegung möglich ist. Es besteht auch die Möglichkeit lediglich 1 Hortgruppe fortzuführen.

 

·         § 9 Abs. 1

Die Laufzeit dieses Trägervertrages ist auf lediglich weitere 2 Jahre befristet, weil die Integration der Hortgruppen in das flexible Angebot in dieser Schule erfolgen soll. Es wird in diesem Zusammenhang daran erinnert, dass es seinerzeit seitens der Elternschaft als auch Verwaltung das Ziel war ein gleiches Angebot wie an der Fritz-Reuter-Schule zu schaffen.

 

·         § 9 Abs. 2

Die Aufnahme dieser Regelung ermöglicht die Fortsetzung des Vertrages, sofern dies erforderlich ist und schafft für die Vertragsparteien Klarheit.

 

·         § 10 Abs. 1 und 2

Die Regelungen für ein außerordentliches Kündigungsrecht wurden neu aufgenommen, um Klarheit für die Vertragsparteien zu schaffen, in welchen Fällen sie möglich ist. Diese Regelung ist identisch mit der Festlegung im Trägervertrag für das flexible Betreuungsangebot an der JSS.

 

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

Dem vorliegenden Entwurf eines Trägervertrages einschließlich möglicher notwendiger redaktioneller Änderungen zwischen der Stadt Tornesch und dem Deutschen Roten Kreuz wird zugestimmt. Die Verwaltung wird gebeten, den Vertrag mit dem Deutschen Roten Kreuz zu schließen.

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Anlagen

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