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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/10/986

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Das Projekt wurde zuletzt beraten im Bau- und Planungsausschuss am 06.09.10. Der Vorentwurf wurde zustimmend zur Kenntnis genommen und dem beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB wurde zugestimmt.

 

Zwischenzeitlich wurde der Entwurf weiterentwickelt und kann nun zur öffentlichen Auslegung bestimmt werden. Der Entwurf wird zur Sitzung vorgestellt.

 

 

Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit

entfällt wegen des gewählten Verfahrens nach § 13a BauGB

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Die Planung wird vom Büro Maysack-Sommerfeld –Stadtplanung- erarbeitet, die Mittel stehen im Haushalt bereit.t

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

1.       Für das Gebiet östlich der Straße Am Grevenberg in einer Tiefe von ca. 110 m, wie aus dem anliegenden Plan ersichtlich, wird der Bebauungsplan 83 aufgestellt. Planungsziel ist die städtebauliche Neuordnung des Bereichs wohnlicher Nutzung.

2.       Der anliegende Plan wird Beschlussbestandteil.

3.       Die Ausarbeitung der Planung erfolgt durch das Büro Maysack-Sommerfeld –Stadtplanung-.

4.       Die Planung wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt.

5.       Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

6.       Der Entwurf des Bebauungsplans 83 „östlich Am Grevenberg“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

7.       Der Entwurf des Plans und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

8.       Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.

 

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Anlagen

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